WBS Wohnung – Was ist das und wer hat Anspruch?

Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind, gibt es immer wieder auch Angebote, die mit dem Zusatz versehen sind, Wohnberechtigungsschein. Aber was ist das und wer hat denn Anspruch auf genau solche Wohnungen? Ab wann kann man einen solchen Wohnberechtigungsschein beantragen und wo befinden sich diese Wohnungen?

Genau das sind Fragen, die Sie sich dann vielleicht stellt, gerade wenn man nicht so bewandert ist, kann es wichtig sein, sich genauer damit zu beschäftigen.

Was ist eine WBS Wohnung?

Bei der Suche nach Wohnungen finden sich immer wieder Wohnungen, die mit einem Wohnberechtigungsschein verbunden sind. Sogenannte WBS Wohnungen. Dabei handelt es sich um Sozialwohnungen. Der Unterschied bei diesen WBS Wohnungen ist, dass die Vermieter schon beim Bau dieser Wohnungen eine staatliche Unterstützung, Förderung erhalten haben und sich somit verpflichtet haben, diese Wohnungen für einen gewissen Zeitraum günstiger anzubieten und das für Menschen, die ein geringes Einkommen haben und gefördert werden.

Das bedeutet, wer eine solche Wohnung anmieten möchte, muss über einen sogenannten Wohnberechtigungsschein verfügen. Ohne diesen ist das Anmieten einer solchen Wohnung nicht möglich.

Die Kaltmiete ist bei diesen WBS Wohnungen meist bis zu 30% günstiger als bei Wohnungen auf dem freien Immobilienmarkt. Dazu kommen auch noch andere Bedingungen und Vergünstigungen, die mit einer WBS Wohnung verbunden sind.

  • Mietpreisbindung

Der Mietpreis bei den WBS Wohnungen ist gesetzlich geregelt und können für den vereinbarten Zeitraum, der meist über 15 bis 20 Jahre vereinbart wird, nicht an die üblichen Mieten angeglichen werden.

  • Wohnungsgröße

Die Wohnungsgröße, beziehungsweise die Anzahl der Zimmer ist im Wohnberechtigungsschein festgelegt. Denn hier wird genau festgelegt, wie viel Anspruch die Familie, die Einzelperson auf Wohnraum hat. Dabei muss hier auf die Angaben geachtet werden und der Anspruch kann nicht überschritten werden.

  • Einkommensgrenze

Die Berechtigung für eine WBS Wohnung und den dafür nötigen Wohnberechtigungsschein ist an das Einkommen gekoppelt. Verbessert sich dieses so, dass die Grenze für den Wohnberechtigungsschein überschritten wird, ist auch der Anspruch auf die WBS Wohnung nicht mehr gegeben. Aber keine Angst!

  • Besonderer Kündigungsschutz

Für eine WBS Wohnung gilt ein besonderer Kündigungsschutz, das bedeutet, auch wenn der eigentliche Anspruch auf eine solche Wohnung mit der Steigerung des Einkommens nicht mehr besteht, kann nicht einfach durch den Vermieter gekündigt werden. Allerdings können andere Zahlungen fällig werden.

Eine Kündigung kann nur dann erfolgen, wenn der Wohnberechtigungssein nicht vorgezeigt wird oder der Vermieter Eigenbedarf anmeldet und selbst über eine Wohnberechtigungsschein verfügt.

  • Fehlbelegungsabgabe

Wenn sich das Einkommen deutlich erhöht und eigentlich kein Anspruch mehr auf eine WBS Wohnung besteht, kann es in einigen Bundesländern dazu kommen, dass eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe gezahlt werden muss. Diese Abgabe fließt dann wiederum in den Neubau von Sozialwohnungen.

Wer hat Anspruch auf eine WBS Wohnung?

Anspruch auf eine WBS Wohnung hat also jeder der über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein verfügt. Dieser muss beim zuständigen Amt beantragt werden. Dafür muss nicht immer eine Sozialleistung bestehen, denn jeder der ein geringes Einkommen hat, kann Anspruch auf eine solche Wohnung haben.

Dafür muss das Einkommen geprüft werden. Hier werden aber auch viele Freibeträge und besondere Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung oder auch Familien mit Kindern berücksichtigt. Daher kann es sein, dass ein Anspruch schon bei deutlich höheren Einkommen besteht, als man eigentlich annehmen würde.

Die Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier lohnt es sich, einmal genauer hinzusehen, denn vielleicht kann sich hier ein Anspruch ergeben, der das Leben deutlich erleichtern kann.

Generell gilt jeder der Sozialleistungen wie Hartz 4 bezieht hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und somit auf eine WBS Wohnung. Der Antrag muss hier nicht gesondert gestellt werden, sondern ist mit der Sozialleistung verbunden.

Wichtig: Ein Wohnberechtigungsschein wird in der Regel immer für ein Jahr ausgestellt und muss dann erneut beantragt werden. Bei der WBS Wohnung muss der Wohnberechtigungsschein allerdings in aller Regel nur einmalig vorgelegt werden. Verbessert sich also das Einkommen, muss keine Kündigung erfolgen. Siehe auch die Fehlbelegungsabgabe.

Was ist das Besondere an WBS Wohnungen?

Wie bereits erwähnt, gehen mit der WBS Wohnung einige Besonderheiten einher die es auch einkommensschwachen Familien oder Menschen ermöglichen angemessenen Wohnraum zu mieten. Dafür bekommen die Vermieter von Sozialwohnungen staatliche Förderungen und müssen dann diese auch an die Mieter weitergeben.

Die Besonderheiten auf einen Blick:

  • Günstiger Mieten
  • Mietpreisbindung
  • Besonderer Kündigungsschutz

Wichtig: Eine WBS Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein angemietet werden. Dieser muss nicht unbedingt direkt beim Einzug vorliegen, er muss aber nachgereicht werden. Ist das nicht der Fall gereift auch der besondere Kündigungsschutz nicht, sondern es kann eine sofortige Kündigung erfolgen. Eine WBS Wohnung ist immer an den Wohnberechtigungsschein gebunden.

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