Das Übergabeprotokoll beim Einzug und Auszug für die freie Wohnung!

Wenn es um einen Umzug geht, steht immer auch die Übergabe der freien Wohnung an. Dabei spielt dieses Protokoll eine wichtige Rolle. Denn sowohl beim Einzug als auch beim Auszug kann ein solches Protokoll helfen, sich zusätzliche Kosten und Ärger im Verlauf zu ersparen.

Denn hier wird festgehalten, in welchem Zustand sich die freie Wohnung oder auch das Haus befindet. Im besten Fall können Sie sich so schützen und mit dem Vergleich des Übergabeprotokolls vom Einzug belegen ob Mängel schon beim Einzug vorhanden waren.

Ein Übergabeprotokoll ist sowohl beim Einzug und vor allem aber beim Auszug wichtig.

Eine freie Wohnung und das Übergabeprotokoll beim Einzug

Die Vorfreude auf eine neue Wohnung ist in der Regel groß. Dabei sollten Sie bei der ganzen Freude das Übergabeprotokoll nicht vergessen. Denn schon beim Einzug kann hier vorgesorgt werden für den späteren Auszug. Dabei ist da Übergabeprotokoll eine Dokumentation des Zustandes der Wohnung, und zwar zum Zeitpunkt des Einzuges oder eben des Auszuges.

Es dient dazu sowohl Sie als auch den Vermieter abzusichern und sicherzustellen, dass keine Mängel bestehen bleiben. Dabei spielt im Zusammenhang mit dem Übergabeprotokoll auch die Vereinbarung über Mängel und Reparaturen im Mietvertrag eine wichtige Rolle.

Generell gilt: Die Instandhaltung der Wohnung obliegt generell dem Vermieter. Dieser kann aber im Mietvertrag kleinere Reparaturen und sogenannte Schönheitsreparaturen an den Mieter abtreten. Bei den Schönheitsreparaturen sind in der Regel Malerarbeiten gemeint.

Es gibt Wohnungen, die unrenoviert übergeben werden. Wenn vereinbart wird, dass Sie die Renovierung übernehmen, sollten Sie darauf achten, dass Sie dafür auch entschädigt werden. Zum Beispiel mit dem Erlass einer Kaltmiete oder Ähnlichem.

Auch wenn die Wohnung nicht renoviert übergeben wird, ist bei einer freien Wohnung ein Übergabeprotokoll wichtig. Denn so kann festgehalten werden, was Sie später renoviert haben und welche Mängel sonst noch bestehen. Im Falle, dass während der Renovierung ein größerer Mangel besteht, können Sie so auch sicherstellen, dass dieser nicht von Ihnen übernommen werden muss. Das Protokoll dient zur Dokumentation und bietet Sicherheit für beide Seiten. Außerdem werden im Rahmen eines solchen Protokolls auch die Zählerstände abgelesen.

Was gehört alles in ein Übergabeprotokoll?

  • Der Zustand der Wohnung
  • Auch der Zustand in allen Räumen die zur Wohnung gehören die sogenannten reinen Nutzflächen wie Keller, Garage oder auch der Waschraum.
  • Die Zählerstände werden abgelesen und dokumentiert.
  • Es können Vereinbarungen zu Reparaturen und Renovierungsarbeiten getroffen werden und schriftlich festgehalten werden.
  • Übergabe der Schlüssel, auch dies findet im Rahmen des Übergabeprotokolls statt.

Freie Wohnung und das Übergabeprotokoll beim Auszug

Auch bei einem Auszug kann mit dem Übergabeprotokoll sichergestellt werden, wie der Zustand der Wohnung ist, und sollten Mängel noch behoben werden, kann auch hier festgehalten werden, wer diese zu beseitigen hat.

Dabei spielt das Übergabeprotokoll vor allem, wenn es um die geleistete Kaution geht, oft eine wichtige Rolle. Denn der Vergleich des Zustandes vor und nach dem Einzug belegt, wie sorgsam Sie mit der Wohnung umgegangen sind.

Falls der Vermieter hier noch Beanstandungen hat, können auch Vereinbarungen getroffen werden. Entweder beheben Sie den Mangel noch oder Sie können einen Betrag vereinbaren, der dann von der Kaution abgezogen wird.

Das Gute ist, ist das Übergabeprotokoll einmal von beiden Seiten unterschrieben gilt dieses und ist auch rechtlich bindend. Das bedeutet, auch sollten im weiteren Verlauf noch Mängel auftreten, müssen diese nicht mehr vom Mieter übernommen werden oder können diesem nicht mehr nachgesagt werden. Das Übergabeprotokoll sorgt also auch für mehr Sicherheit vor allem beim Auszug aus einer Wohnung.

Freie Wohnung so funktioniert alles reibungslos und sicher

Eine freie Wohnung ist die beste Gelegenheit die Wohnung und alle Ecken und Apparaturen genau in Augenschein zu nehmen und auch die Gelegenheit mit dem Übergabeprotokoll sicherzustellen, in welchem Zustand die Wohnung ist beim Einzug.

So können eventuelle Mängel festgehalten werden und es kann auch gleich festgehalten werden, wer diese zu welchen Konditionen beheben muss.

Da es bei einer Mietwohnung nicht um das eigene Eigentum geht, ist es wichtig festzuhalten, in welchem Zustand eine Wohnung bezogen wird und dann auch wieder freigegeben wird.

So können Sie sich als Mieter schützen und sicherstellen, dass ihnen keine Mängel zulasten gelegt werden, die Sie nicht verschuldet haben und der Vermieter wiederum stellt sicher, dass er seine Wohnung im selben Zustand wieder erhält.

Mit einer guten Dokumentation wird auch die Zählerstande festgehalten, denn nur so kann sichergestellt werden, dass Sie keine Betriebskosten bezahlen, die nicht von Ihnen verursacht werden.

Für einen reibungslosen Ablauf bei Ein- und Auszug ist ein Übergabeprotokoll unbedingt nötig. Denn dieses ist rechtlich bindend, sobald dieses unterschrieben ist. Achten Sie auch unbedingt darauf, was im eigenen Mietvertrag über Reparaturen vereinbart ist.

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