Wohnungsgeberbestätigung / Einzugsbestätigung
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Lange Zeit war Sie Pflicht, anschließend wurde sie jahrelang abgeschafft und seit 2015 gibt es sie nun wieder – die Rede ist von der Wohnungsgeberbestätigung. Wenn Sie in einer gemieteten Wohnung leben, brauchen Sie zwingend eine Wohnungsgeberbestätigung. Viele Menschen in Deutschland wissen jedoch nicht, dass es solch eine Bescheinigung gibt. Das Problem betrifft Mieter, aber auch oftmals Vermieter. Die Bescheinigung löst das Problem der Scheinadressen und gibt am Ende des Tages die Bestätigung, dass jemand in die Wohnung ein- und auch wieder ausgezogen ist. Die Wohnungsgeberbestätigung, auch bekannt als Vermieterbescheinigung oder umgangssprachlich Einzugsbestätigung genannt, ist ein Schriftstück vom Vermieter für das Einwohnermeldeamt.
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Einzugsbestätigung
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Laut dem § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) müssen Sie als Mieter eine solche Bescheinigung haben. Diese ist wichtig, um nicht in Gefahr einer Scheinadresse zu kommen. Diese Bestätigung ist auf Seiten eines jeden Vermieters Pflicht. Falls Sie bis jetzt noch keine solche Bescheinigung dem Amt vorgelegt haben, sollten Sie dies in jedem Fall machen und in Zukunft darauf achten. Die Bescheinigung ist deshalb so wichtig, da Sie bestätigt, dass der entsprechende Mieter auch tatsächlich in der Wohnung lebt. Die Wohnungsgeberbestätigung ist zwar ein weiterer Behördengang, doch er ist wichtig im Kampf gegen Kriminalität. Auf Wohnungsgeberbestätigung haben Sie die Möglichkeit, schnell und kostenlos das Formular als PDF herunterzuladen. Dadurch sparen Sie Zeit und brauchen nicht erst zum Amt fahren.
Warum und wofür brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
2002 abgeschafft und aufgrund steigender Kriminalität wieder verabschiedet – die Wohnungsgeberbeschäftigung ist seit November 2015 wieder aktiv und zwingend erforderlich. Falls Sie sich fragen, weshalb Sie also eine Bescheinigung benötigen – es ist Pflicht und bei Nichteinhaltung mit hohen Bußgeldern verbunden. Doch dazu im weiteren Verlauf mehr. Nach §19 des Bundesmeldegesetzes sind Sie verpflichtet, bei einem Einzug die WGB zu bestätigen und dem Einwohnermeldeamt eine Veränderung mitzuteilen. Allgemein ist die WGB auch als Vermietermeldebescheinigung bekannt. Sie wurde nach 13 Jahren wieder aufgenommen, da viele Kriminelle Wohnanschriften missbrauchten und Straftaten verübten.
Allgemeine Infos zur Wohnungsgeberbestätigung:
Viele Vermieter kennen sich mit den Gesetzen nicht aus. Wenn Sie jemanden eine Wohnung vermieten, sind Sie der Wohnungsgeber. Doch nicht immer ist der Vermieter auch der Wohnungsgeber. Für ein WGB brauchen Sie mittlerweile jedoch nicht mehr zum Amt hingehen. Auf unserer Seite bieten wir Ihnen kostenlos die Möglichkeit an, sich das Formular als PDF abzuspeichern. Die Bescheinigung ist nicht großartig komplex und in der Regel brauchen Sie für das Ausfüllen der Bescheinigung nur wenige Minuten. Natürlich beansprucht das Zeit, doch es ist ja nur beim Einzug. Am besten erledigen Sie dies mit dem Mieter direkt beim Unterschreiben des Mietvertrages.
Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung abgeben?
Für Mieter gilt: Wenn Sie in Deutschland leben und Ihren Wohnsitz wechseln, müssen Sie das melden. Hierfür verantwortlich ist meist die jeweilige Gemeinde, wo dort in den Räumlichkeiten das Einwohnermeldeamt sitzt. Laut dem Gesetz muss die Ummeldung innerhalb einer zeitlichen Frist von 14 Tagen erfolgen. Zu Beginn musste eine solche Bescheinigung sowohl beim Ein-, als auch beim Auszug dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Das wurde jedoch in einem weiteren § 2016 verändert. Im Rahmen einer Neuerung wurde verabschiedet, dass die WGB nur noch bei einem Mieterwechsel respektive beim Einzug ausgefüllt und dem Amt vorgelegt werden muss.
Wie schaut der Ablauf bei einer Wohnungsgeberbestätigung aus?
Normalerweise brauchen Sie sich nicht lange mit der Wohnungsgeberbestätigung abgeben. Der Prozess ist vollkommen einfach. Gehen wir einfach mal von der Situation als Vermieter aus.Sobald der Mietvertrag geschlossen ist, kommt der Mieter zu Ihnen. Er kann sich das Formular beim Amt oder auf unsere Seite kostenlos als PDF sichern. Anschließend füllen Sie das Formular gemeinsam aus und Sie oder der Mieter geben es der Behörde anschließend ab. Als Vermieter haben Sie laut BMG weiterhin das Recht, Auskunft über den Vollzug zu erhalten. Das bedeutet, Sie dürfen beim Einwohnermeldeamt nachfragen, ob die Anmeldung tatsächlich erfolgt ist. Wenn Sie eine Wohnung vermieten, haben Sie aber auch eine Pflicht. So müssen Sie die Behörde über den bisherigen Bewohner informieren und mitteilen, wer aktuell nun darin wohnt.
Wie sieht es mit den Fristen der Einzugsbestätigung aus?
In Deutschland müssen Sie sich an Gesetze halten und die damit verbundenen Pflichten erledigen. Dazu zählt auch das BMG. Darunter ist im § 17 Absatz 1 festgehalten, dass Sie sich binnen zwei Wochen nach dem Einzug melden und den neuen Wohnsitz mitteilen müssen. Achten Sie darauf, dass Sie die Frist einhalten. Ansonsten kann es ungemütlich werden und Sie müssen ein Bußgeld zahlen. Bedenken Sie: Die zeitliche Frist für die Ummeldung beginnt an dem Tag, wo Sie in die neue Wohnung einziehen. Auch bei der Abmeldung müssen Sie gewisse Fristen berücksichtigen und sich daran halten. Erfolgt ein Auszug, so müssen Sie dies in einem zeitlichen Fenster von 14 Tagen nach dem Auszug dem Amt mitteilen. Wenn Sie sicher gehen möchten, können Sie aber auch früher zum Amt gehen. So ist eine Mitteilung frühestens sieben Tage vor dem eigentlichen Auszug möglich.
Wie sieht es mit Untermietern und Familienmitgliedern aus?
Wenn Sie nicht alleine wohnen, sondern die Familie oder ein Lebensgefährte / in bei Ihnen lebt, so müssen diese nicht zwingend im Mietvertrag erwähnt werden. Auch eine Unterschrift ist in der Regel nur von einer Person notwendig. Der Mieter ist für die Familie oder den Partner sozusagen übergesetzt und fungiert in einer solchen Situation als Wohnungsgeber. Wenn Sie eine Wohnung vermietet haben und ein Untermieter darin mitwohnt, so müssen Sie diesem nichts bestätigen. Viel mehr ist der Mieter aus rechtlicher Sicht dazu verpflichtet, den Ein- und Auszug dieser Person dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen und zu bestätigen. In einer solchen Konstellation ist auch hier der Mieter der Wohnungsgeber.
Wie sieht eine Wohnungsgeberbestätigung aus und was beinhaltet sie?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist zwar ein Formular und die sind in Deutschland oft recht kompliziert, doch die WGB fällt da eher nicht drunter. Dennoch müssen Sie sich an die zwangsläufig vorgeschriebenen Inhalte halten, die laut § 19 Absatz 3 BMG darin vermerkt werden müssen. Wenn Sie bis dato noch keine solche Bescheinigung ausgefüllt haben, können Sie die Bestätigung auch mit dem Vermieter gemeinsam ausfüllen. In der Bestätigung müssen Die Anschrift der Mietwohnung und der Name des meldepflichtigen Bewohners enthalten sein. Außerdem muss auch das Datum des Einzuges darin vermerkt werden und der Name sowie die Anschrift des Wohnungsebers müssen laut Gesetz darin angegeben werden.
Wie muss die Bestätigung der WGB an das Amt erfolgen?
Wenn Sie eine WGB vorlegen müssen und ein Einzug erfolgt ist, so muss die Bestätigung dessen formlos erfolgen. Entweder Mieter geht zum Einwohnermeldeamt und gibt das Formular persönlich ab, oder Sie verschicken es als Vermieter per Post und händigen es schriftlich aus. Alternativ kann die Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung auch elektronisch erfolgen. Es stehen also verschiedene Wege zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie die Bestätigung der WGB zeitgerecht und innerhalb der dafür vorgesehenen Frist übermitteln.
Bei Verstoß: Es drohen hohe Bußgelder!
Als Vermieter müssen Sie sich an das Gesetz halten und den Ein- oder Auszug korrekt und vollständig bescheinigen. Ansonsten drohen Ihnen Bußgelder bis zu einer Höhe von 1000 Euro. Auch ist es Ihnen als Vermieter untersagt, Scheinadressen anzugeben. Hierbei liegt die Höher der Bußgelder bei bis 50.000,00 Euro. Die WGB ist seit 2015 wieder Pflicht und zusammenfassend lässt sich festhalten, dass diese in wenigen Minuten erledigt ist. Gehen Sie also am besten Ordnungswidrigkeiten aus dem Weg, füllen Sie das Formular aus und geben Sie es rechtzeitig ab. Über unsere Seite können Sie sich die Arbeit erleichtern und das Formular per PDF kostenlos abspeichern. Viele weitere hilfreiche Tipps und wissenswerte Fakten rund um das Thema Auszug, Umzug und Einzug finden Sie in unserem Newsblog:
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