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Wer stellt die Einzugsbestätigung aus?

Die Einzugsbestätigung ist ein wichtiger Nachweis für die Wohnsitzanmeldung in Deutschland. Sie bestätigt offiziell, dass eine Person in eine bestimmte Wohnung eingezogen ist. Doch wer ist verantwortlich für die Ausstellung dieses Dokuments?

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über die Einzugsbestätigung, die gesetzlichen Regelungen und die Verantwortlichkeiten von Wohnungsgebern und Mietern.

Was ist eine Einzugsbestätigung?

Die Einzugsbestätigung ist eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers (z. B. Vermieter, Eigentümer oder Hauptmieter), dass eine Person tatsächlich in eine Wohnung eingezogen ist. Ohne dieses Dokument kann die Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt nicht erfolgen. Es handelt sich um ein offizielles Dokument, das durch das Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG) geregelt ist.

Dieses Dokument unterscheidet sich von einem Mietvertrag, da der Mietvertrag nur das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter regelt, während die Einzugsbestätigung für die Meldebehörde erforderlich ist.

Wer stellt die Einzugsbestätigung aus?

Wer ist verpflichtet, die Einzugsbestätigung auszustellen?

Laut Bundesmeldegesetz ist der Wohnungsgeber für die Ausstellung der Einzugsbestätigung verantwortlich. Dies kann eine der folgenden Personen sein:

  1. Vermieter oder Eigentümer:
    • In den meisten Fällen stellt der Vermieter oder Eigentümer der Immobilie die Einzugsbestätigung aus.
    • Falls ein Unternehmen oder eine Hausverwaltung als Vermieter fungiert, kann auch diese die Bestätigung ausstellen.
  2. Hauptmieter bei Untermiete:
    • Falls ein Untermietverhältnis besteht, muss der Hauptmieter die Einzugsbestätigung für den Untermieter ausstellen.
  3. Betreiber von Wohnheimen:
    • Wohnheimbetreiber oder ähnliche Einrichtungen müssen für ihre Bewohner eine Einzugsbestätigung ausstellen.
  4. Sonderfälle:
    • Falls eine Person in eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine temporäre Unterkunft zieht, kann die Leitung der Einrichtung die Bestätigung ausstellen.

Welche Angaben muss die Einzugsbestätigung enthalten?

Damit die Einzugsbestätigung von der Meldebehörde anerkannt wird, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten:

  • Angaben zur Wohnung:
    • Vollständige Adresse mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
  • Angaben zum Wohnungsgeber:
    • Name und Anschrift des Vermieters oder Hauptmieters
  • Angaben zum Mieter:
    • Vollständiger Name des Einziehenden
  • Einzugsdatum:
    • Genaues Datum des tatsächlichen Einzugs
  • Unterschrift:
    • Die Bestätigung muss vom Wohnungsgeber oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden.

Wann muss die Einzugsbestätigung ausgestellt werden?

Das Bundesmeldegesetz (BMG) legt fest, dass die Einzugsbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausgestellt werden muss. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da sonst Bußgelder drohen.

Falls die Bestätigung nicht rechtzeitig vorliegt, kann der Mieter Schwierigkeiten bei der Anmeldung des Wohnsitzes bekommen.


Was passiert, wenn die Einzugsbestätigung nicht ausgestellt wird?

Falls der Vermieter oder Hauptmieter die Einzugsbestätigung nicht ausstellt, können folgende Probleme entstehen:

  1. Mieter kann sich nicht anmelden:
    • Ohne Einzugsbestätigung kann der Mieter sich nicht beim Einwohnermeldeamt registrieren.
  2. Bußgelder:
    • Ein Verstoß gegen die Ausstellungspflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
  3. Probleme mit anderen Behörden:
    • Banken, Versicherungen und Steuerbehörden verlangen oft eine Meldebescheinigung, die ohne Einzugsbestätigung nicht ausgestellt wird.

Falls der Wohnungsgeber die Ausstellung verweigert, kann sich der Mieter an das Einwohnermeldeamt wenden, um eine Lösung zu finden.


FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Einzugsbestätigung

  1. Muss jeder Mieter eine eigene Einzugsbestätigung erhalten?
    • Ja, jeder einziehende Mieter benötigt eine eigene Bestätigung.
  2. Kann ich die Einzugsbestätigung online erhalten?
    • Viele Städte bieten Online-Formulare zur digitalen Erstellung an.
  3. Darf die Einzugsbestätigung per E-Mail verschickt werden?
    • Ja, sofern die Behörde dies erlaubt.
  4. Muss die Einzugsbestätigung ausgedruckt werden?
    • In vielen Städten ist eine digitale Version ausreichend.
  5. Was tun, wenn der Vermieter die Ausstellung verweigert?
    • Der Mieter kann sich an das Einwohnermeldeamt wenden.

Die Einzugsbestätigung ist ein unverzichtbares Dokument für die Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland. Sie muss vom Wohnungsgeber innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausgestellt werden und bestimmte Pflichtangaben enthalten. Vermieter oder Hauptmieter sind gesetzlich verpflichtet, die Bescheinigung rechtzeitig auszustellen. Falls es Probleme gibt, sollten Mieter nicht zögern, die Meldebehörde zu kontaktieren. Durch digitale Lösungen kann der Prozess erheblich vereinfacht werden, sodass die Ausstellung schnell und unkompliziert erfolgen kann.

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