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Wohnungsgeberbestätigung für Eigentumswohnung: Detaillierte Anleitung für Eigentümer.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist für Eigentümer von zentraler Bedeutung, wenn sie ihre Eigentumswohnung vermieten oder selbst nutzen. Dieses Dokument ist gemäß dem Bundesmeldegesetz seit 2015 Pflicht und wird benötigt, damit Mieter oder Eigentümer ihren Wohnsitz ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt anmelden können. Doch was genau müssen Eigentümer bei der Ausstellung beachten, und wie unterscheidet sich der Prozess je nach Nutzung der Wohnung? Dieser Artikel bietet eine umfassende Anleitung, die speziell auf Eigentumswohnungen zugeschnitten ist.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung bei einer Eigentumswohnung?

Eine Wohnungsgeberbestätigung ist ein offizielles Formular, das belegt, dass eine Person eine bestimmte Wohnung bezieht. Eigentümer sind in der Rolle des Vermieters verpflichtet, dieses Dokument auszustellen, wenn sie ihre Wohnung vermieten. Bei Eigennutzung müssen sie ebenfalls den Nachweis erbringen, dass sie selbst in der Wohnung wohnen. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung können Mieter oder Eigentümer ihre Anmeldung beim Meldeamt nicht abschließen.

Wohnungsgeberbestätigung Eigentumswohnung

Rechtliche Grundlagen: Was schreibt das Gesetz vor?

Gemäß §19 des Bundesmeldegesetzes sind Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, verpflichtet, ihren Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die Ausstellung muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Bei Eigennutzung der Eigentumswohnung übernehmen die Eigentümer die doppelte Rolle – sie sind gleichzeitig Wohnungsgeber und Bewohner.

Pflichtangaben in der Wohnungsgeberbestätigung:

  1. Name und Anschrift des Eigentümers.
  2. Vollständige Adresse der Wohnung (inklusive Stockwerk oder Wohnungsnummer, falls zutreffend).
  3. Namen der Personen, die einziehen.
  4. Datum des Ein- oder Auszugs.
  5. Unterschrift des Eigentümers.

Bei Verstößen gegen diese Vorgaben drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.


Unterschied zwischen Vermietung und Eigennutzung

Für Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, ist der Prozess klar geregelt: Sie stellen die Wohnungsgeberbestätigung für ihre Mieter aus. Bei Eigennutzung gibt es jedoch Besonderheiten. Hier müssen Eigentümer beim Meldeamt selbst eine Bestätigung einreichen, die belegt, dass sie die Wohnung selbst bewohnen.

  • Vermietung: Der Eigentümer füllt das Formular aus und übergibt es dem Mieter.
  • Eigennutzung: Eigentümer füllen das Formular für sich selbst aus und reichen es beim Meldeamt ein.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung bei Eigentumswohnung

Das Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung für eine Eigentumswohnung ist unkompliziert, wenn die folgenden Schritte beachtet werden:

  1. Eigentümerdaten eintragen: Tragen Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse als Eigentümer ein. Bei mehreren Eigentümern sollten alle Namen aufgeführt werden.
  2. Wohnungsdetails ergänzen: Geben Sie die vollständige Adresse der Wohnung an, einschließlich Postleitzahl, Ort und etwaiger Zusätze wie Stockwerk oder Wohnungsnummer.
  3. Einzugsdatum angeben: Vermerken Sie das genaue Datum, an dem der Mieter oder Sie selbst die Wohnung beziehen.
  4. Daten des Mieters: Falls Sie die Wohnung vermieten, geben Sie die vollständigen Namen der einziehenden Personen an.
  5. Unterschrift: Signieren Sie das Dokument, um es offiziell zu machen.

Sonderfälle: Kauf, Verkauf und Zweitwohnungen

Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung:
Wenn die Eigentumswohnung verkauft oder gekauft wird, müssen die neuen Eigentümer eine Wohnungsgeberbestätigung für sich selbst ausstellen. Dies gilt insbesondere, wenn die Wohnung direkt nach dem Kauf bezogen wird.

Zweitwohnungen:
Bei Zweitwohnungen ist ebenfalls eine Anmeldung erforderlich. Die Wohnungsgeberbestätigung muss hier ebenfalls vom Eigentümer ausgefüllt werden, wobei klar angegeben wird, dass es sich um einen Nebenwohnsitz handelt.


Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  1. Falsche oder unvollständige Angaben: Überprüfen Sie alle Einträge genau, bevor Sie das Dokument unterschreiben.
  2. Verspätete Ausstellung: Sorgen Sie dafür, dass die Bestätigung innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ausgestellt wird.
  3. Fehlende Dokumente: Halten Sie zusätzliche Unterlagen wie den Kaufvertrag oder Mietvertrag bereit, um Rückfragen vom Meldeamt zu vermeiden.

Praktische Tipps für Eigentümer

  • Vorlagen nutzen: Verwenden Sie vorgefertigte Muster für die Wohnungsgeberbestätigung, um Zeit zu sparen.
  • Kopie aufbewahren: Behalten Sie eine Kopie des Dokuments für Ihre Unterlagen.
  • Regelmäßige Aktualisierung: Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen im Bundesmeldegesetz, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Die Wohnungsgeberbestätigung Eigentumswohnung ist ein zentrales Dokument, das Eigentümer sowohl bei Vermietung als auch bei Eigennutzung ihrer Wohnung ausfüllen müssen. Mit der hier beschriebenen Anleitung wird der Prozess vereinfacht und typische Fehler können vermieden werden. Egal ob Erst- oder Zweitwohnsitz, eine korrekte und rechtzeitige Ausstellung stellt sicher, dass sowohl Eigentümer als auch Mieter den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

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