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Wohnungsgeberbestätigung bei Vermietung an Touristen.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein zentrales Dokument für die Anmeldung eines Wohnsitzes. Doch wie verhält es sich bei der Vermietung an Touristen? Müssen Vermieter für Kurzzeitgäste eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen? In diesem ausführlichen Leitfaden erfahren Sie, welche Regeln gelten, welche Verpflichtungen bestehen und welche möglichen Fallstricke es gibt.

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers, dass eine Person in einer bestimmten Unterkunft wohnt. In der Regel ist sie für die Anmeldung eines festen Wohnsitzes notwendig, doch bei der Vermietung an Touristen gelten andere Regelungen. Die Wohnungsgeberbestätigung dient vor allem dazu, die Meldepflicht zu erfüllen, die in Deutschland für längerfristige Aufenthalte gilt.

Gilt die Wohnungsgeberbestätigung auch für Touristen?

Da Touristen in der Regel nur vorübergehend in einer Unterkunft wohnen und keinen festen Wohnsitz begründen, ist eine Wohnungsgeberbestätigung meist nicht erforderlich. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere wenn eine Unterkunft über einen längeren Zeitraum genutzt wird oder wenn gesetzliche Bestimmungen in einzelnen Städten oder Bundesländern dies vorschreiben. In einigen Fällen kann es sein, dass Touristen eine Meldebescheinigung benötigen, wenn sie für mehrere Monate bleiben oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wohnungsgeberbestätigung bei Vermietung an Touristen

Gesetzliche Grundlagen zur Wohnungsgeberbestätigung

Laut Bundesmeldegesetz (BMG) ist eine Wohnungsgeberbestätigung grundsätzlich erforderlich, wenn jemand eine Wohnung bezieht und dort seinen Wohnsitz anmeldet. Dies gilt jedoch in der Regel nicht für kurzfristige touristische Aufenthalte, sondern für Personen, die sich länger als drei Monate an einem Ort aufhalten.

In Städten mit hoher touristischer Nachfrage gibt es teils Sonderregelungen, um eine Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern. Beispielsweise verlangen einige Kommunen, dass Vermieter von Ferienwohnungen die Daten der Gäste erfassen und für eine bestimmte Zeit speichern.

Vermietung an Touristen und Meldepflichten

Während für klassische Touristenaufenthalte keine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich ist, gibt es dennoch meldepflichtige Vorgänge, die beachtet werden sollten:

  • Gewerbliche Vermietung: Wer seine Wohnung regelmäßig an Touristen vermietet, sollte sich über lokale Meldevorschriften informieren. Manche Gemeinden verlangen eine Registrierung von Ferienwohnungen oder eine Genehmigung zur kurzzeitigen Vermietung.

  • Zweckentfremdungsverbot: In vielen Städten gibt es Vorschriften, die eine Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkunft reglementieren. Wer seine Wohnung regelmäßig über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com vermietet, sollte sicherstellen, dass dies nicht gegen kommunale Vorschriften verstößt.

  • Hotel- und Pensionsbetriebe: Diese unterliegen oft gesonderten Meldepflichten und müssen Gästelisten führen.

Einige Städte verlangen, dass Touristen sich bei der zuständigen Behörde melden, wenn ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert. In solchen Fällen kann eine Wohnungsgeberbestätigung oder eine Alternative erforderlich sein.

Herausforderungen für Vermieter

Vermieter, die ihre Wohnung an Touristen vermieten, sollten sich frühzeitig über folgende Herausforderungen informieren:

  • Unklare Regelungen: In manchen Regionen gibt es keine eindeutigen Vorschriften, ob eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich ist.

  • Bürokratische Hürden: Falls Touristen doch eine Anmeldung benötigen, kann der Prozess kompliziert sein.

  • Steuerliche Pflichten: Einnahmen aus der Vermietung an Touristen müssen versteuert werden, und in einigen Kommunen fällt eine Bettensteuer oder Tourismusabgabe an.

  • Strafen bei Nichteinhaltung: Wer gegen bestehende Meldevorschriften verstößt, riskiert Bußgelder. Die Höhe der Strafen kann je nach Stadt oder Bundesland variieren.

Praktische Tipps für Vermieter

  • Überprüfung der lokalen Gesetze: Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen in Ihrer Stadt, insbesondere zu Meldepflichten und Zweckentfremdungsverboten.

  • Klare Kommunikation mit Gästen: Stellen Sie sicher, dass Touristen wissen, welche Dokumente sie benötigen und ob sie sich bei einer Behörde melden müssen.

  • Muster-Vorlagen nutzen: Falls doch eine Anmeldung erforderlich ist, können standardisierte Formulare helfen, den Prozess zu erleichtern.

  • Steuerliche und rechtliche Beratung einholen: Da sich die Vorschriften häufig ändern, ist es sinnvoll, regelmäßig rechtliche oder steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Für die klassische Vermietung an Touristen ist in der Regel keine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Dennoch sollten Vermieter sich mit den lokalen Vorschriften vertraut machen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Eine frühzeitige Klärung der Meldepflichten kann helfen, unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden und den Aufenthalt der Gäste reibungslos zu gestalten.

Wer regelmäßig an Touristen vermietet, sollte sich über steuerliche Pflichten, mögliche Zweckentfremdungsverbote und kommunale Regelungen informieren. So kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Vermietung reibungslos verläuft.

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