Saarland Wohnungsgeberbestätigung.

Einzugsbestätigung Saarland Online Formular.

Mit November 2015 trat ein neues Meldepflichtgesetz in Kraft. Von diesem Datum an war es nicht mehr möglich, sich nur bei dem relevanten Meldeamt anzumelden. Nun ist es Pflicht, dass Sie von Ihrem Wohnungsgeber, in den meisten Fällen wird das der Vermieter sein, auch eine Wohnungsgeberbestätigung bringen. Damit wollen die Behörden sicherstellen, dass Scheinadressen erst keinen Fuß fassen können. Eine Saarland Wohnungsgeberbestätigung soll versichern, dass es keine Scheinadressen in Saarland gibt und dass jeder auch dort wohnt, wo er angibt zu wohnen. Damit werden sowohl Mieter als auch die Vermietenden in Saarland geschützt.

Wann brauchen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung in Saarland?

Scheinadressen werden oft von Menschen für kriminelle Handlungen verwendet. Das heißt, sie verwenden eine Wohnung, in der sie eigentlich nicht leben. Das erschwert es den Behörden, solche, meist in Gruppen arbeitenden Personen, aufzudecken. Für den Mieter und den Vermieter heißt das allerdings ein bisschen mehr Bürokratie.

Um Ihnen dabei zu helfen, haben wir auf unserer Webseite ein Formular eine Wohnungsgeberbestätigung im Saarland vorbereitet. Das Ausfüllen der Bestätigung sollte auch nicht allzu lange dauern.

Sie haben dabei zwei Optionen:

  • Online ausfüllen, ausdrucken und dem Wohnungsgeber zum Unterschreiben vorlegen
  • Erst ausdrucken, dann ausfüllen und unterschreiben lassen.

Beachten Sie bitte, obwohl Sie das Formular online ausfüllen können, es muss persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt eingereicht werden. Formular und Anmeldung sind kostenlos.

Verlassen Sie Ihre Wohnung wieder, um in eine neue Wohnung im Inland einzuziehen, so muss das Datum Ihres Auszuges ebenfalls vom Wohnungsgeber bestätigt werden. Verlassen Sie Deutschland für mehr als 12 Monate oder für immer, dann müssen Sie sich auch abmelden.

Von dem Tag, an dem Sie in die neue Wohnung einziehen steht Ihnen eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung, innerhalb deren Sie sich anmelden müssen. Sollten Sie diese Frist verabsäumen, müssen Sie mit einer Geldstrafe von 1,000 Euro rechnen.

Was kann ich tun, wenn ich die Wohnungsgeberbestätigung nicht erhalte?

Im Falle, dass Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Wohnungsgeber nicht erhalten oder dass dieser die Bestätigung verweigert, müssen Sie das Meldeamt umgehend von dem Unterlassen des Vermieters benachrichtigen.

Für den Vermieter oder Wohnungsgeber gilt, stellen Sie jemanden aus Gefälligkeit eine Wohnungsgeberbestätigung aus, ohne dass die Person an dieser Adresse lebt, so steht darauf eine Geldstrafe von 5,000 Euro. Am besten, Sie geben die Wohnungsgeberbestätigung dem neuen Mieter gemeinsam mit dem Mietvertrag.

 

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