Hessen Wohnungsgeberbestätigung.

Einzugsbestätigung Hessen Online Formular.

Hessen Wohnungsgeberbestätigungen für den Einzug in eine neue Wohnung. Seit dem 1, November 2015 wurde in ganz Deutschland das Gesetz der Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Das heißt, wollen Sie sich am Einwohneramt anmelden, dann ist der Personalausweis nicht mehr genug. Von nun an brauchen Sie die zusätzliche Wohnungsgeberbestätigung. Der Grund dafür ist, Behörden wollen sicher gehen, dass Sie auch tatsächlich auf der angegebenen Adresse wohnen. Eine Hessen Wohnungsgeberbestätigung soll versichern, dass es keine Scheinadressen in Hessen gibt und dass jeder auch dort wohnt, wo er angibt zu wohnen. Damit werden sowohl Mieter als auch die Vermietenden in Hessen geschützt.

Wann brauchen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung in Hessen?

Es ist wahrscheinlich nicht überraschend, dass sich das Einwohnermeldeamt als auch Vermieter über die bürokratische Mehrarbeit bereits zu beklagen beginnen. Sie meinen, jeder Umzug ist so und so schon pingelig genug. Da musste man nicht noch ein zusätzliches Dokument hinzufügen.

Was auf Sie zukommt, auf einen Blick

Was auf Sie zukommt, ist allerdings nicht viel. Bleiben Sie gleich hier auf unserer Webseite, wir haben alles was Sie für das neue Mietergesetz brauchen bereits in einer Vorlage für Sie vorbereitet.

Sie haben zwei Möglichkeiten

  1. Die Wohnungsgeberbestätigung online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
  2. Ausdrucken, dann ausfüllen und unterschreiben.

Beide Methoden sind möglich. Vergessen Sie nicht, die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter oder Wohnungsgeber unterschreiben zu lassen. Danach können Sie die Bestätigung auch schon zum Einwohnermeldeamt bringen. Die einzigen zusätzlichen Unterlagen, die Sie dazu brauchen, sind ein Personalausweis oder Ihr Reisepass.

Laut Behörde muss die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug am zuständigen Amt hinterlegt werden. Überschreiten Sie diese Frist, müssen Sie mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro rechnen.

Für Vermieter gilt, wenn Sie eine Wohnungsgeberbestätigung für eine Person aus Gefälligkeit ausstellen, obwohl besagte Person nicht an der angegebenen Adresse sesshaft ist, so kann das eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro mit sich ziehen. Immerhin, mit der Wohnungsgeberbestätigung sollen Scheinadressen vermieden werden. Nicht nur ist das aus Sicherheitsgründen wichtig, die Erfahrung hat gezeigt, dass sich Menschen immer wieder bei bestimmten Einwohnermeldeämtern anmelden, da sie sich dadurch einen Vorteil erwarten. Wenn Türschild mit dem Bewohner hinter der Türe nicht übereinstimmen, dann müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.

Ziehen mehrere Personen in eine Wohnung ein, so ist es die Pflicht des Vermieters, die Namen aller Menschen, die einziehen in die Wohnungsgeberbestätigung einzutragen.

Zusätzlich muss der Vermieter seine eigene Adresse angeben. Für Hausverwaltungen gilt, dass sowohl Name und Anschrift des Eigentümers der Immobilie mit eingetragen werden muss.

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