Niedersachsen Wohnungsgeberbestätigung.
Einzugsbestätigung Niedersachsen Online Formular.
Neues Meldegesetz in Kraft getreten, was müssen Mieter in Niedersachsen darüber wissen. Seit November 2015 gilt, jeder der in eine neue Wohnung einzieht, muss sich vom Wohnungsgeber eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen lassen. Dieses Gesetz ist einheitlich und bundesweit gültig. Mit der Wiedereinführung, der Niedersachsen Wohnungsgeberbestätigung wollen die Behörden Scheinadressen entgegentreten. Scheinadressen, also Adressen, an denen niemand wohnt, haben sich in der Vergangenheit immer wieder einen Namen dafür gemacht, dass diese Adressen als Niederlassungen für kriminelle Handlungen waren. Eine Niedersachsen Wohnungsgeberbestätigung soll versichern, dass es keine Scheinadressen in Niedersachsen gibt und dass jeder auch dort wohnt, wo er angibt zu wohnen. Damit werden sowohl Mieter als auch die Vermietenden in Niedersachsen geschützt.
Wann brauchen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung in Niedersachsen?
Besonders der Kreditkartenbetrug fand in solchen Scheinadressen eine sichere Nische. Die Wohnungsgeberbestätigung soll mit diesen und ähnlichen Geschäften Schluss machen.
Für wem gilt das neue Gesetz und wer braucht eine Wohnungsgeberbestätigung
Grundsätzlich jeder der umzieht ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde vor Ort mit einer Wohnungsgeberbestätigung anzumelden.
Laden Sie hier unsere Niedersachsen Wohnungsgeberbestätigung herunter.
Das Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung (auch „Einzugsbestätigung für Niedersachsen“ genannt) sollte nicht mehr als ein paar Minuten dauern und muss von Ihrem Wohnungsgeber, in den meisten Fällen Ihr Vermieter, unterschrieben werden.
Die Vorlage, die wir auf unserer Seite für Sie vorbereitet haben, kann Online ausgefüllt werden. Das ist vielleicht die einfachste Weise. Liegt Ihnen das allerdings nicht, so drucken Sie die Niedersachsen Wohnungsgeberbestätigung aus, füllen diese aus und legen Sie dem Vermieter für die Unterschrift vor.
Danach können Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Für die Anmeldung brauchen Sie entweder einen Personalausweis oder Ihren Reisepass.
Bei einer Versäumung sich innerhalb der gegebenen Frist anzumelden, müssen Sie mit einer Geldstrafe von 1,000 Euro rechnen.
Haben Sie die Absicht, die Bundesrepublik für immer zu verlassen oder haben einen Auslandsurlaub von mehr als 12 Monaten vor, so müssen Sie sich am zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Hinweis für den Vermieter in Niedersachsen
In der Praxis hat sich immer wieder bewährt, dass Sie Ihrem neuen Mieter die Wohnungsgeberbestätigung gemeinsam mit dem Mietvertrag übergeben. Damit haben Sie Ihre Pflicht erfüllt und es liegt nun an dem Mieter, sich innerhalb von zwei Wochen bei den örtlichen Behörden anzumelden.
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Wichtig. Wenn Sie dabei erwischt werden, jemanden aus Gefälligkeit eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, ohne dass besagte Person auch wirklich an dieser Adresse lebt, so zieht das eine Geldstrafe von 50.000 Euro mit sich.