Hamburg Wohnungsgeberbestätigung.
Einzugsbestätigung Hamburg Online Formular.
Ein neues Gesetz, Mehraufwand für den Wohnungsgeber in Hamburg. Am 1. November 2015 wurde das neue einheitliche Bundesgesetz der Wohnungsgeberbestätigung erneut für Hamburg eingeführt. Das Gesetz sagt, dass sich neue Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung bei der zuständigen Behörde anmelden müssen. Dazu benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres Wohnungsgebers. Irrtümlicherweise liest man am Internet immer wieder, dass der Wohnungsgeber auch der Vermieter ist. Eine Hamburg Wohnungsgeberbestätigung soll versichern, dass es keine Scheinadressen in Hamburg gibt und dass jeder auch dort wohnt, wo er angibt zu wohnen. Damit werden sowohl Mieter als auch die Vermietenden in Hamburg geschützt.
Wann brauchen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung in Hamburg?
Diese Angabe stimmt leider nur bedingt. Wenn Sie eine Wohnung direkt vom Vermieter beziehen, dann ist dieser für die Wohnungsgeberbestätigung zuständig. Anders ist es allerdings, wenn Sie zum Beispiel in eine Wohngemeinschaft, zu Ihrem Partner oder wieder zurück in das Elternhaus ziehen. In diesen Fällen ist der Hauptmieter der Wohnung, in welche Sie zuziehen, der Wohnungsgeber und daher für die Wohnungsgeberbestätigung zuständig. Es ist wichtig, dass sich jeder Wohnungsgeber an die neue Vorschrift hält, denn bei Nichtbefolgung oder Überschreiten der gegebenen Frist, müssen Sie mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro rechnen.
Wer ist für die Anschaffung des Formulars zur Einzugsbestätigung Hamburg zuständig
Im Grunde genommen muss sich der Mieter das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung selbst beschaffen. – Kein Grund zur Aufregung. Auf unserer Webseite haben wir alles für Sie vorbereitet. Sie müssen das Formular lediglich ausdrucken, ausfüllen und von Ihrem Wohnungsgeber unterschreiben zu lassen. Das Gesetz besagt allerdings, dass der Wohnungsgeber verpflichtet ist, Ihnen bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen behilflich zu sein.
Ich ziehe in eine Eigentumswohnung in Hamburg, was nun?
Auch wenn Sie in Ihr Eigenheim ziehen, sind Sie laut Gesetz verpflichtet, den Behörden Ihren Wohnsitz anzugeben. In diesem Fall jedoch können Sie sich die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausfüllen. Sie brauchen dazu kein anderes Formular. Drucken Sie sich unsere Vorlage aus, ungefähr in der Mitte sehen Sie jenem Teil, der für die Bestätigung Ihres Eigenheimes zutrifft. Ausfüllen, unterschreiben und beim Einwohnermeldeamt hinterlegen. Obwohl Sie das Dokument Online ausfüllen können, eingereicht werden kann es allerdings nicht über das Netz.
Vergessen Sie nicht, wenn Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung einreichen, brauchen Sie einen Personalausweis oder Ihren Reisepass.
Vermietern wird vorgeschlagen, die Wohnungsgeberbestätigung gleich mit dem neuen Mietvertrag dem Mieter zu übergeben. Beachten Sie bitter, die Behörden sind jederzeit dazu befugt, Informationen über aktuelle oder vorherige Mieter beim Vermieter einzuholen.