Bremen Wohnungsgeberbestätigung.
Einzugsbestätigung Bremen Online Formular.
Neuer Wohnsitz in Bremen? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen sollten, wenn Sie übersiedeln. Laut dem Bundesgesetz muss jeder Bürger, der seinen Wohnsitz verändert sich nicht nur beim zuständigen Meldeamt anmelden. Zusätzlich brauchen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungsgebers. In den meisten Fällen wird das Ihr Vermieter sein, doch kann das in Niederlassungen, wo mehr als nur eine Person lebt, der Hauptmieter der relevanten Adresse sein. Eine Bremen Wohnungsgeberbestätigung soll versichern, dass es keine Scheinadressen in Bremen gibt und dass jeder auch dort wohnt, wo er angibt zu wohnen. Damit werden sowohl Mieter als auch die Vermietenden in Bremen geschützt.
Wann brauchen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung?
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern
- Zuzug aus dem Inland
- Für Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnungen.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Umzug beim Einwohnermeldeamt hinterlegt werden. Bei Verabsäumen oder Nichteinhaltung der oben angegebenen Frist, müssen Sie mit einer Geldstrafe von 1,000 Euro rechnen.
In der Regel erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Wohnungsgeber mit dem Mietvertrag. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht passieren, können Sie die Wohnungsgeberbestätigung hier auf unserer Webseite herunterladen, ausfüllen und anschließend von Ihrem Wohnungsgeber unterschreiben lassen.
Für Vermieter hat es sich bewährt, die Wohnungsgeberbestätigung dem neuen Mieter zur gleichen Zeit mit dem Mietvertrag zu überreichen. Auf diese Weise sind alle beteiligten Parteien sicher, nicht von einer lästigen Geldstrafe überrascht zu werden.
Obwohl Sie die Möglichkeit haben, die Wohnungsgeberbestätigung am Internet auszufüllen und danach auszudrucken, einreichen können Sie diese Bestätigung allerdings nicht durch das Internet. Dazu müssen Sie direkt zum Einwohnermeldeamt gehen.
Welche Dokumente brauche ich?
- Identitätsnachweis
- Z. B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
- Formular: Wohnungsgeberbestätigung
Warum wurde die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt?
Es lässt sich wohl darüber streiten, ob die wieder eingeführte Wohnungsgeberbestätigung ein bisschen mehr Bürokratie, Überwachung oder Sicherheitsgründen dient! Die offizielle Angabe lautet, die Behörden wollen wissen, wer wo lebt, wann und für wie lange. Damit ergibt sich automatisch, dass wenn Sie Ihren Wohnsitz verlassen, Sie sich auch wieder abmelden müssen.
Für gewöhnlich geht das mit der Neuanmeldung bei Ihrem nächsten Wohnsitz Hand in Hand. Verlassen Sie jedoch die Bundesrepublik, um im Ausland zu leben, so müssen Sie sich lediglich von Ihrer Deutschen Adresse abmelden. Das gilt auch dann, wenn Sie vorhaben, wieder nach Deutschland zurückzukehren, jedoch nicht früher als nach Ablauf von 12 Monaten.
Laden Sie sich einfach die Wohnungsgeberbestätigung Bremen auf unserer Webseite herunter.