Sachsen-Anhalt Wohnungsgeberbestätigung.

Einzugsbestätigung Sachsen-Anhalt Online Formular.

Am 1. November 2015 ist bundesweit ein neues Gesetz in Kraft getreten, das besagt, dass jeder Bürger, der in eine neue Wohnung einzieht, auch eine Wohnungsgeberbestätigung braucht. Diese Bestätigung ersetzt, was einstmals als Vermieter Bescheinigung bekannt war. Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine zwingende Bestätigung, seitens des Vermieters. Die Wohnungsgeberbestätigung bescheinigt, dass die Person, die im Mietvertrag eingetragen ist, auch tatsächlich in der besagten Wohnung lebt. Eine Sachsen-Anhalt Wohnungsgeberbestätigung soll versichern, dass es keine Scheinadressen in Sachsen-Anhalt gibt und dass jeder auch dort wohnt, wo er angibt zu wohnen. Damit werden sowohl Mieter als auch die Vermietenden in Sachsen-Anhalt geschützt.

Wann brauchen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung in Sachsen-Anhalt ?

Mit diesem neuen Gesetz wollen die Behörden Scheinadressen vorbeugen. Jene Adressen also, die kriminellen Handlungen eine sichere Nische bieten, ohne dass hier auch wirklich jemand wohnt.

Wer gilt als Wohnungsgeber in Sachsen-Anhalt

In den meisten Fällen ist der Wohnungsgeber der Vermieter oder Eigentümer der Wohnung, in die Sie einziehen. Sind Sie der Eigentümer so gelten Sie vor dem Gesetz als Wohnungsgeber und müssen sich die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausfüllen. Ziehen Sie in eine Wohngemeinschaft oder irgendeine andere Wohnung, in der schon jemand wohnt, so wird der Hauptmieter Ihr Wohnungsgeber und muss Sie in die Wohnungsgeberbestätigung mit eintragen. Auf der Wohnungsgeberbestätigung müssen alle Personen gelistet werden, die mit Ihnen einziehen.

Gibt es Fristen zu beachten?

Ja! Sie müssen sich mit der Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung beim örtlichen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung als auch das Formular auf unserer Webseite, ist kostenlos. Für die Anmeldung selbst brauchen Sie entweder einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis.

Ziehen Sie wieder aus, so muss auch das vom Wohnungsmieter bestätigt und am Amt vorgelegt werden. Dasselbe gilt, wenn Sie Deutschland für mehr als 12 Monate verlassen oder für immer ins Ausland übersiedeln.

Sollten Sie die zwei Wochen Frist überschreiten, so müssen Sie mit einer Geldstrafe von 1,000 Euro rechnen.

Muss mir der Wohnungsgeber eine Wohnungsgeberbestätigung geben?

Ja! Der Wohnungsgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihnen gemeinsam mit dem Mietvertrag auch eine Wohnungsgeberbestätigung zu geben. Sollte das aus irgendeinem Grund nicht geschehen oder der Wohnungsgeber sich weigern, eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, ist es Ihre Pflicht, dies umgehend dem örtlichen Meldeamt wissenzulassen.

Auf der anderen Seite stellt Ihnen der Wohnungsgeber eine Wohnungsgeberbestätigung aus, ohne dass Sie an dieser Adresse leben, so steht darauf eine Geldstrafe von 50,000 Euro.

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