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Berlin Wohnungsgeberbestätigung und Einzugsbestätigung

Berlin Wohnungsgeberbestätigung.

Einzugsbestätigung Berlin Online Formular.

Das neue Bundesgesetz und wie sich mit der Berliner Wohnungsgeberbestätigung richtig an- und ummelden. Muss ich mich ummelden, wenn ich aus meiner alten Mietwohnung in Berlin ausziehe? Die kurze Antwort dazu ist ja – Seit 2015 besteht in der gesamten Bundesrepublik eine Meldepflicht. Das heißt, jeder, der seine alte Adresse für immer verlässt und wo anders hinzieht, ist gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb einer begrenzten Frist an der neuen Adresse zu melden. Das geschieht in der Regel am zuständigen Einwohnermeldeamt. Eine Berlin Wohnungsgeberbestätigung soll versichern, dass es keine Scheinadressen in Berlin gibt und dass jeder auch dort wohnt, wo er angibt zu wohnen. Damit werden sowohl Mieter als auch die Vermietenden in Berlin geschützt.

Damit ist es aber nicht getan. Sie brauchen auch eine schriftliche Bescheinigung des Wohnungsgebers für das Meldeamt.

  • Zu beachten dabei wäre, dass der Wohnungsgeber nicht immer der Vermieter ist.

Ziehen Sie zum Beispiel in Ihr Elternhaus so werden Ihre Eltern die Wohnungsgeber. In einer Wohngemeinschaft ist es der Hauptmieter. Bei der Eigentumswohnung müssen Sie sich die Bescheinigung selbst ausstellen. Sollten Sie im Besitz einer Zweitwohnung sein, so müssen Sie sich auch dort anmelden.

  • Versäumen Sie es sich innerhalb der gegebenen Frist anzumelden, müssen Sie mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro rechnen.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie schon vor der Einführung der Wohnungsgeberbestätigung in Ihrer Wohnung gelebt haben. In diesem Fall sind Sie ja schon gemeldet und müssen daher keine Wohnungsgeberbestätigung nachreichen.

Was ist eine Berliner Wohnungsgeberbestätigung / Einzugsbestätigung?

Wenn Sie in eine neue Mietwohnung einziehen, ist es Vorschrift der Behörde, dass Sie innerhalb von zwei Wochen die Wohnungsgeberbestätigung am Einwohnermeldeamt einreichen. Dieses Dokument sollte Ihnen vom Vermieter mit Ihrem Mietvertrag überreicht werden. Damit wird bestätigt, dass Sie auch tatsächlich an dieser Adresse zu Hause sind, womit Scheinadressen ausgeschaltet werden sollen.

Welche Information muss in der Wohnungsgeberbestätigung Berlin enthalten sein

Bei der Wohnungsgeberbestätigung handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, dessen Inhalt klar definiert ist.

Die folgende Information muss enthalten sein

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der neuen Bewohner
  • Information, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt

Auf unserer Webseite finden Sie einen Vordruck, den Sie einfach herunterladen können und korrekt ausgefüllt und unterschrieben Ihrem Mieter übergeben. Der Vordruck selbst ist im Gesetzestext enthalten.

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