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Gesetzliche Grundlage der Einzugsbestätigung (BMG § 19)?

Die Einzugsbestätigung ist ein zentrales Dokument im deutschen Melderecht, das gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtend ist. Sie dient als Nachweis für das Einwohnermeldeamt, dass eine Person tatsächlich in eine Wohnung eingezogen ist. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, wer für die Ausstellung verantwortlich ist und welche Konsequenzen bei einer Missachtung der Meldepflicht drohen.

Warum gibt es die gesetzliche Pflicht zur Einzugsbestätigung?

Die Einzugsbestätigung hat mehrere wichtige Funktionen:

  1. Sicherung der Meldedaten: Die Bestätigung stellt sicher, dass Melderegister aktuell bleiben und Scheinanmeldungen verhindert werden.
  2. Identitätsschutz: Durch die Registrierung wird Identitätsbetrug erschwert.
  3. Behördliche Transparenz: Öffentliche Institutionen wie Finanzämter, Sozialämter oder Kfz-Zulassungsstellen können Wohnsitzangaben nachvollziehen.
  4. Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter: Die Einzugsbestätigung dokumentiert offiziell den Bezug einer Wohnung.

Seit der Einführung des Bundesmeldegesetzes (BMG) im Jahr 2015 sind Vermieter verpflichtet, eine Einzugsbestätigung innerhalb einer bestimmten Frist auszustellen. Dies schützt sowohl Mieter als auch Behörden vor falschen Wohnsitzanmeldungen.

Was regelt § 19 BMG genau?

Der § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) legt die Pflichten des Wohnungsgebers bei der Anmeldung eines Mieters fest.

Die wichtigsten Bestimmungen:

  1. Meldepflicht: Jeder Mieter ist verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
  2. Ausstellungspflicht: Der Vermieter oder Eigentümer der Wohnung muss dem Mieter eine Einzugsbestätigung ausstellen.
  3. Bußgelder bei Verstoß: Wird die Bestätigung nicht fristgerecht ausgestellt oder eine falsche Meldung vorgenommen, können Geldstrafen bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
  4. Verantwortliche Wohnungsgeber: In der Regel sind dies Vermieter, Eigentümer oder Hauptmieter, die eine Wohnung weitervermieten.

Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Wohnsitzwechsel ordnungsgemäß erfasst und Scheinanmeldungen vermieden werden.


Welche Angaben muss eine Einzugsbestätigung enthalten?

Damit eine Einzugsbestätigung rechtsgültig ist, müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein:

  • Daten zur Wohnung:
    • Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt
  • Daten des Wohnungsgebers:
    • Name und Anschrift des Vermieters oder Eigentümers
  • Daten des Mieters:
    • Vollständiger Name der einziehenden Person
  • Einzugsdatum:
    • Genaue Angabe des Einzugsdatums
  • Unterschrift des Wohnungsgebers:
    • Das Dokument muss vom Vermieter oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden.

Diese Angaben gewährleisten eine problemlose Anmeldung bei der Meldebehörde.


Wie kann die Einzugsbestätigung digital ausgestellt werden?

Moderne digitale Lösungen ermöglichen es, die Einzugsbestätigung online zu erstellen und sicher zu übermitteln.

Vorteile der digitalen Einzugsbestätigung:

  • Schnelle Bearbeitung: Online-Formulare ermöglichen eine sofortige Ausstellung.
  • Direkte Übermittlung: Dokumente können per E-Mail an den Mieter oder die Behörde gesendet werden.
  • Rechtssicherheit: Elektronische Signaturen sind in vielen Städten anerkannt.
  • Papierlos und umweltfreundlich: Die Digitalisierung reduziert den Papierverbrauch.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur digitalen Ausstellung:

  1. Vorlage herunterladen oder Online-Formular nutzen
  2. Daten korrekt eintragen (Mieter, Vermieter, Adresse, Einzugsdatum)
  3. Digitale Signatur hinzufügen
  4. Dokument speichern und an die Meldebehörde senden
  5. Kopie für die eigenen Unterlagen aufbewahren

Immer mehr Gemeinden ermöglichen es, den gesamten Vorgang digital abzuwickeln, was den Prozess erheblich erleichtert.


Was passiert bei Missachtung der Meldepflicht?

Falls eine Einzugsbestätigung nicht rechtzeitig ausgestellt wird oder fehlt, kann dies verschiedene Konsequenzen haben:

  • Verzögerung der Wohnsitzanmeldung: Ohne Einzugsbestätigung kann die Meldebehörde die Anmeldung verweigern.
  • Bußgelder: Verspätete oder falsche Angaben können Geldstrafen bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.
  • Behördliche Probleme: Viele Ämter verlangen einen aktuellen Wohnsitznachweis, der ohne Anmeldung nicht verfügbar ist.

Deshalb ist es wichtig, die Fristen einzuhalten und sicherzustellen, dass die Einzugsbestätigung korrekt ausgestellt wird.


FAQ: Häufig gestellte Fragen zu § 19 BMG

  1. Muss jeder Mieter eine Einzugsbestätigung erhalten?
    • Ja, jede einziehende Person benötigt eine eigene Bestätigung.
  2. Kann die Einzugsbestätigung online erstellt werden?
    • Ja, viele Gemeinden bieten digitale Formulare an.
  3. Wer ist verantwortlich für die Ausstellung?
    • Der Vermieter oder Hauptmieter bei Untermietverhältnissen.
  4. Welche Frist gilt für die Anmeldung?
    • Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
  5. Was passiert, wenn keine Einzugsbestätigung ausgestellt wird?
    • Der Mieter kann die Meldebehörde kontaktieren, und es drohen Bußgelder für den Vermieter.

Die Einzugsbestätigung ist ein unverzichtbares Dokument, das laut § 19 BMG zwingend erforderlich ist. Vermieter müssen sie innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausstellen, um die Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt zu ermöglichen. Digitale Lösungen erleichtern diesen Prozess erheblich und bieten eine schnelle, rechtssichere Möglichkeit zur Ausstellung und Weiterleitung der Bestätigung. Wer die gesetzlichen Vorgaben beachtet, schützt sich vor Bußgeldern und sorgt für eine reibungslose Anmeldung des Mieters.

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