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Einzugsbestätigung Muster – rechtssicherer Nachweis für Vermieter und Mieter

Bedeutung der Einzugsbestätigung

Die Einzugsbestätigung, häufig auch als Wohnungsgeberbestätigung bezeichnet, ist ein zentrales Dokument des deutschen Melderechts. Sie dient dem Nachweis, dass eine Person tatsächlich in eine bestimmte Wohnung eingezogen ist. Ein rechtssicheres Einzugsbestätigung Muster ist daher für Vermieter, Verwalter und Eigentümer unerlässlich. Grundlage der Pflicht ist das Bundesmeldegesetz (BMG), insbesondere § 19 BMG in Verbindung mit § 17 BMG. Die Vorschriften bilden den rechtlichen Rahmen für die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung von Personen an ihrem neuen Wohnsitz. Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss sich binnen zwei Wochen anmelden – die Einzugsbestätigung ist dafür zwingend erforderlich. Ohne diese kann die Anmeldung bei der Meldebehörde nicht vollzogen werden. Das Einzugsbestätigung Muster erfüllt somit eine administrative Kontrollfunktion, die der Verhinderung von Scheinanmeldungen und der Sicherung eines verlässlichen Melderegisters dient.

Einzugsbestätigung

📜 Rechtssicher nach § 19 BMG
📄 Direkt als PDF verfügbar 
🔒 DSGVO konform – keine Datenspeicherung

Rechtsgrundlagen und Systematik nach dem Bundesmeldegesetz

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einzugsbestätigung ergibt sich aus der gesetzlichen Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers gemäß § 19 BMG. Diese Vorschrift konkretisiert die allgemeine Meldepflicht des Einziehenden aus § 17 BMG. Danach muss jede Person, die eine Wohnung bezieht, den Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzeigen. Das Gesetz knüpft damit an den tatsächlichen Vorgang des Wohnungsbezugs an, nicht an den Abschluss des Mietvertrages. Der Wohnungsgeber – also der Vermieter, Eigentümer oder Verwalter – ist verpflichtet, den Einzug zu bestätigen. Die Meldebehörde darf eine Anmeldung nur dann entgegennehmen, wenn der Wohnungsgeber eine entsprechende Bestätigung ausstellt oder elektronisch übermittelt. Verstöße gegen diese Pflicht können nach § 54 BMG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1 000 Euro geahndet werden. Damit wird der Gesetzeszweck unterstrichen, die Integrität des Melderegisters sicherzustellen und unrichtige Meldungen zu verhindern.

Begriffliche und funktionale Einordnung

Das Einzugsbestätigung Muster ist kein bloßes Verwaltungsformular, sondern ein rechtsrelevanter Nachweis. Es dokumentiert die tatsächliche Wohnungsnahme einer Person in einem konkreten Objekt. Der Begriff „Muster“ verweist darauf, dass es sich um eine Vorlage handelt, die inhaltlich den Anforderungen des BMG entsprechen muss, zugleich aber an den Einzelfall angepasst werden kann. In der Praxis werden die Muster häufig von Kommunen, Vermieterverbänden oder Wohnungsverwaltungen bereitgestellt. Der rechtliche Charakter der Einzugsbestätigung ist deklaratorisch: Sie begründet keine Rechte, sondern bestätigt eine Tatsache, die für die Meldung maßgeblich ist. Gleichwohl ist sie Voraussetzung für die behördliche Bearbeitung der Anmeldung. Ohne sie kann keine Eintragung in das Melderegister erfolgen. Ihre rechtliche Qualität ähnelt damit einem Beweisdokument im Verwaltungsverfahren.

Inhaltliche Anforderungen an ein rechtssicheres Einzugsbestätigung Muster

Ein ordnungsgemäßes Einzugsbestätigung Muster muss bestimmte Angaben enthalten, die das BMG verbindlich vorgibt. Dazu zählen der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers, die genaue Adresse der Wohnung, das Datum des tatsächlichen Einzugs sowie die Namen der meldepflichtigen Personen. Diese Informationen ermöglichen es der Behörde, die Richtigkeit der Meldung zu überprüfen und gegebenenfalls Rückfragen zu stellen. Darüber hinaus kann der Wohnungsgeber auch das Auszugsdatum bescheinigen, wenn ein Bewohner auszieht. Dies wird nach § 19 Abs. 2 BMG in den Fällen relevant, in denen die Abmeldung aus einer Wohnung erforderlich ist. Eine eigenhändige Unterschrift des Wohnungsgebers oder eine elektronische Übermittlung über ein behördliches System ist erforderlich, um die Echtheit zu gewährleisten. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung der Anmeldung führen und Bußgeldtatbestände erfüllen.

Abgrenzung zur Wohnungsgeberbestätigung

Oft werden die Begriffe „Einzugsbestätigung“ und „Wohnungsgeberbestätigung“ synonym verwendet. Juristisch gesehen beschreibt das Gesetz in § 19 BMG die „Mitwirkung des Wohnungsgebers“, sodass der korrekte Begriff „Wohnungsgeberbestätigung“ lautet. Der Ausdruck „Einzugsbestätigung“ hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert und meint dasselbe. Im praktischen Verwaltungsverfahren spielt diese terminologische Differenz keine Rolle, solange die Bescheinigung alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält. Der Begriff „Muster“ dient hier der Orientierung für die Erstellung einer formgerechten Vorlage, die sowohl von Vermietern als auch von Behörden akzeptiert wird. Entscheidend bleibt, dass die Bescheinigung den Einzug beurkundet und auf den tatsächlichen Bezug der Wohnung abstellt.

Wer ist Wohnungsgeber im Sinne des BMG?

Wohnungsgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einer meldepflichtigen Person eine Wohnung zur tatsächlichen Nutzung überlässt. Das können Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen, aber auch Hauptmieter sein, die ein Zimmer an Untermieter vergeben. Maßgeblich ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Wohnraum, nicht der zivilrechtliche Eigentumstitel. In Mehrparteienhäusern kann die Verwaltung oder Hausgesellschaft die Funktion übernehmen, sofern sie dazu befugt ist. Auch bei Untervermietungen muss der Hauptmieter als Wohnungsgeber handeln, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Aufgabe. Das Gesetz verlangt keine gesonderte Vollmacht, solange das Nutzungsverhältnis erkennbar besteht. Wichtig ist, dass die Person, die die Einzugsbestätigung ausstellt, rechtlich befugt ist, über die Wohnraumüberlassung zu disponieren.

Fristen und Mitwirkungspflichten

Nach § 17 Abs. 1 BMG muss die Anmeldung des Einzugs innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Diese Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, also dem Zeitpunkt, an dem die Wohnung erstmals bewohnt wird. Die Einzugsbestätigung ist der Meldebehörde spätestens bei der Anmeldung vorzulegen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bestätigung trifft den Wohnungsgeber zeitlich parallel. Kommt dieser der Pflicht nicht nach, kann die meldepflichtige Person die Behörde hierüber informieren. Ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht kann für den Wohnungsgeber ein Bußgeld nach sich ziehen. Ebenso kann die vorsätzliche oder fahrlässige Falschangabe im Formular geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen kann die Behörde die Zuverlässigkeit des Wohnungsgebers infrage stellen, was insbesondere bei gewerblichen Vermietern von Bedeutung ist.

Form und Übermittlung der Einzugsbestätigung

Das Gesetz sieht zwei Formen der Übermittlung vor: die schriftliche Bestätigung in Papierform und die elektronische Übermittlung durch den Wohnungsgeber direkt an die Meldebehörde. Letztere Variante setzt voraus, dass der Wohnungsgeber über die technischen Zugangsdaten des kommunalen Meldeportals verfügt. Die schriftliche Variante bleibt die gängigste, insbesondere im privaten Mietbereich. Das Einzugsbestätigung Muster muss eindeutig ausgefüllt und unterschrieben werden. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben führen regelmäßig zu Rückfragen oder zur Ablehnung der Anmeldung. Die Meldebehörde kann die Echtheit überprüfen, indem sie beim Wohnungsgeber nachfasst. Daher sollte das Muster klar strukturiert und lesbar sein. Eine Kopie sollte sowohl von Vermieter als auch Mieter aufbewahrt werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Praktische Anwendung und Beweisfunktion

Die Einzugsbestätigung erfüllt eine doppelte Beweisfunktion. Zum einen dokumentiert sie den tatsächlichen Einzug einer Person, zum anderen schützt sie den Vermieter vor unberechtigten Scheinanmeldungen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Personen versuchen, sich ohne tatsächliche Wohnungsnutzung anzumelden, um beispielsweise steuerliche Vorteile oder Aufenthaltsrechte zu erlangen. Durch die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers wird dieser Missbrauch eingedämmt. Gleichzeitig bietet das Dokument dem Mieter einen Nachweis gegenüber Behörden, Banken oder Arbeitgebern, dass er über einen festen Wohnsitz verfügt. Die Einzugsbestätigung kann somit auch als Beleg im Rahmen anderer Verwaltungsverfahren dienen, etwa bei der Beantragung von Kindergeld, Wohngeld oder Ausweisdokumenten.

Rechtliche Folgen bei Pflichtverletzungen

Die Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 19 BMG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG mit einem Bußgeld bis zu 1 000 Euro geahndet werden kann. Ebenso kann die vorsätzliche Ausstellung einer falschen Bestätigung, beispielsweise bei Scheinanmeldungen, eine strafrechtliche Relevanz nach sich ziehen, etwa als mittelbare Falschbeurkundung oder Beihilfe zum Betrug. Auch der Mieter selbst kann belangt werden, wenn er eine falsche oder manipulierte Einzugsbestätigung verwendet. In schwerwiegenden Fällen kann dies sogar ausländerrechtliche Konsequenzen haben, wenn ein Aufenthaltstitel auf einer unrichtigen Meldebescheinigung beruht. Die Behörden führen daher regelmäßig Plausibilitätsprüfungen durch. Eine korrekte, vollständige und wahrheitsgemäße Einzugsbestätigung ist somit nicht nur formelle Pflicht, sondern auch rechtlicher Schutz.

Einzugsbestätigung im Verhältnis zum Mietvertrag

Der Mietvertrag ist die zivilrechtliche Grundlage des Nutzungsverhältnisses, während die Einzugsbestätigung den öffentlich-rechtlichen Nachweis des tatsächlichen Bezugs darstellt. Beide Dokumente stehen in einem funktionalen Zusammenhang, erfüllen jedoch unterschiedliche Rechtszwecke. Der Mietvertrag begründet Rechte und Pflichten zwischen den Parteien, insbesondere Besitz- und Zahlungsansprüche. Die Einzugsbestätigung hingegen dient dem Staat zur ordnungsgemäßen Registrierung des Wohnsitzes. Auch ohne schriftlichen Mietvertrag kann eine Einzugsbestätigung erforderlich sein, sobald eine Person faktisch in die Wohnung einzieht. Der Wohnungsgeber darf die Ausstellung nicht davon abhängig machen, ob der Mietvertrag bereits unterschrieben ist, sofern das Nutzungsverhältnis tatsächlich besteht.

Europarechtlicher Hintergrund und Datenschutzaspekte

Das Melderecht ist im europäischen Kontext von der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beeinflusst. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Einzugsbestätigung ist nur zulässig, soweit sie gesetzlich erforderlich ist. § 3 BMG verweist ausdrücklich auf den Grundsatz der Datensparsamkeit. Die Meldebehörde darf nur solche Daten verarbeiten, die für die Registrierung notwendig sind. Der Wohnungsgeber darf die Bestätigung nicht für andere Zwecke, etwa Bonitätsprüfungen, verwenden. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben können von den Aufsichtsbehörden mit erheblichen Bußgeldern belegt werden. Die Einzugsbestätigung Muster muss daher so gestaltet sein, dass sie keine überflüssigen personenbezogenen Daten abfragt oder speichert.

Elektronische Verfahren und Digitalisierung

Im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung ermöglichen viele Kommunen inzwischen die elektronische Übermittlung der Einzugsbestätigung. Der Wohnungsgeber erhält dafür Zugangsdaten oder ein Online-Formular, das er ausfüllen und direkt an die Meldebehörde übermitteln kann. Der Mieter bekommt anschließend eine elektronische Bestätigung, die er bei der Anmeldung vorlegt. Dieses Verfahren erhöht die Rechtssicherheit und reduziert den Verwaltungsaufwand. Gleichwohl bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben unverändert. Ein elektronisches Einzugsbestätigung Muster muss dieselben Pflichtangaben enthalten wie das schriftliche Pendant. Die Authentifizierung erfolgt über ein sicheres Login-Verfahren, häufig mittels eID oder Nutzerkonto des Bundes. Für gewerbliche Vermieter mit vielen Objekten ist diese Form besonders praktikabel.

Fazit – Rechtssicherheit durch korrekte Einzugsbestätigung

Die Einzugsbestätigung ist ein zentrales Element des deutschen Melderechts und Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Bürgern und Vermietern für ein transparentes Meldesystem. Ein rechtssicheres Einzugsbestätigung Muster gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Anmeldung und schützt beide Seiten vor rechtlichen Konsequenzen. Wer seine Pflichten kennt und sorgfältig erfüllt, vermeidet Bußgelder und sichert eine reibungslose Kommunikation mit den Behörden. Für Vermieter empfiehlt es sich, stets ein aktuelles Muster vorzuhalten, das den gesetzlichen Anforderungen des Bundesmeldegesetzes entspricht. Damit wird nicht nur der bürokratische Aufwand minimiert, sondern auch das Vertrauen in das Verwaltungsverfahren gestärkt.

FAQ zur Einzugsbestätigung Muster

1: Was ist eine Einzugsbestätigung und wofür wird sie benötigt?

Die Einzugsbestätigung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis darüber, dass eine Person tatsächlich in eine bestimmte Wohnung eingezogen ist. Grundlage ist § 19 BMG, der die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung regelt. Die Bestätigung wird von der Meldebehörde verlangt, um Scheinanmeldungen zu verhindern und das Melderegister aktuell zu halten. Ohne eine gültige Einzugsbestätigung kann keine Anmeldung des Wohnsitzes erfolgen. Sie dient somit als Schnittstelle zwischen Zivil- und Verwaltungsrecht: Der Mietvertrag begründet das Nutzungsverhältnis, die Einzugsbestätigung dokumentiert den tatsächlichen Bezug. Für die meldepflichtige Person ist sie Voraussetzung, um etwa Ausweisdokumente zu beantragen oder Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.


2: Wer muss die Einzugsbestätigung ausstellen?

Verpflichtet ist der sogenannte Wohnungsgeber, also jede Person oder Organisation, die einer anderen den Gebrauch einer Wohnung ermöglicht. Das können Vermieter, Eigentümer, Hausverwaltungen oder auch Hauptmieter sein, wenn sie Zimmer an Untermieter überlassen. Entscheidend ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Wohnraum, nicht der Eigentumstitel. Das BMG differenziert nicht zwischen privaten und gewerblichen Wohnungsgebern; beide sind gleichermaßen verpflichtet. Bei Missachtung dieser Pflicht drohen Bußgelder. Die Ausstellung der Einzugsbestätigung darf nicht auf Dritte ohne Vollmacht übertragen werden, um Missbrauch zu vermeiden. Die Pflicht endet erst, wenn die betroffene Person die Wohnung endgültig verlassen hat und der Auszug bescheinigt wurde.


3: Welche Fristen gelten für die Einzugsbestätigung?

Nach § 17 Abs. 1 BMG ist der Einzug binnen zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Diese Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit Vertragsbeginn. Damit die Anmeldung fristgerecht erfolgen kann, muss die Einzugsbestätigung rechtzeitig durch den Wohnungsgeber ausgestellt werden. Die Behörde kann die Anmeldung verweigern, wenn das Dokument fehlt oder fehlerhaft ist. Wird die Frist versäumt, droht dem Mieter ein Bußgeld von bis zu 1 000 Euro gemäß § 54 BMG. Wohnungsgeber sollten daher bereits bei Schlüsselübergabe ein ausgefülltes Muster bereithalten, um Verzögerungen zu vermeiden. Eine rückdatierte Bescheinigung ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.


4: Welche Angaben muss das Einzugsbestätigung Muster enthalten?

Das BMG schreibt vor, dass die Bestätigung mindestens folgende Angaben enthalten muss: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Anschrift der Wohnung, Datum des tatsächlichen Einzugs sowie Namen der meldepflichtigen Personen. Optional kann ein Auszugsdatum vermerkt werden. Die Unterschrift des Wohnungsgebers ist zwingend erforderlich, sofern die Bestätigung nicht elektronisch übermittelt wird. Die Daten müssen vollständig und korrekt sein, da sie Grundlage für den Registereintrag bilden. Zusätzliche Felder, wie Mietvertragsnummer oder Kontaktdaten, dürfen nur aufgenommen werden, wenn sie für den Zweck der Meldung erforderlich sind. Jede Abweichung kann zu Rückfragen oder zur Ablehnung der Anmeldung führen.


5: Kann die Einzugsbestätigung elektronisch übermittelt werden?

Ja. Nach § 19 Abs. 4 BMG kann der Wohnungsgeber die Bestätigung elektronisch an die Meldebehörde übermitteln, sofern diese Möglichkeit bereitgestellt wird. Viele Kommunen bieten dafür Online-Portale an, über die Vermieter mit einem sicheren Zugang die erforderlichen Daten eingeben können. Das Verfahren erleichtert die Verwaltung, reduziert Fehlerquellen und ermöglicht eine schnellere Anmeldung. Dennoch bleibt der Wohnungsgeber für die inhaltliche Richtigkeit verantwortlich. Die elektronische Übermittlung ersetzt die Papierform vollständig, sofern sie über ein behördlich zugelassenes System erfolgt. Der Mieter erhält in diesem Fall eine Bestätigung über den Eingang, die er bei der Anmeldung vorlegen kann.


6: Wer gilt als Wohnungsgeber bei Untermiete?

Im Falle einer Untermiete ist der Hauptmieter selbst Wohnungsgeber im Sinne des § 19 BMG, sofern er den Wohnraum an einen Dritten weitergibt. Der Eigentümer bleibt nur dann verpflichtet, wenn der Hauptmieter nicht selbstständig über die Wohnraumüberlassung verfügen darf. Bei WGs oder Zwischenmietverhältnissen kann die Abgrenzung im Einzelfall komplex sein. Entscheidend ist, wer die tatsächliche Kontrolle über den Wohnraum ausübt und wer dem Einziehenden den Gebrauch gestattet. Der Hauptmieter sollte die Einzugsbestätigung daher eigenhändig ausstellen und sich Kopien der Meldedaten aufbewahren, um bei Rückfragen der Behörde reagieren zu können.


7: Was passiert, wenn die Einzugsbestätigung fehlt?

Ohne Einzugsbestätigung kann die Meldebehörde den Einzug nicht registrieren. Der Mieter gilt dann formal nicht als wohnhaft und kann behördliche Angelegenheiten wie Ausweisbeantragungen oder Steuerregistrierungen nicht durchführen. Für den Wohnungsgeber droht ein Bußgeld, wenn er die Ausstellung schuldhaft verweigert. In Fällen von Notunterkünften oder besonderen Wohnformen kann die Behörde selbst eine Ersatzbestätigung ausstellen, sofern der tatsächliche Einzug glaubhaft gemacht wird. In allen anderen Fällen bleibt die Pflicht beim Wohnungsgeber. Wird vorsätzlich keine Bestätigung ausgestellt, kann das als Behinderung einer Amtshandlung gewertet werden.


8: Können falsche Angaben strafrechtliche Folgen haben?

Ja. Wer wissentlich eine falsche Einzugsbestätigung ausstellt oder nutzt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann sich strafbar machen. Kommt es dadurch zu einer unrichtigen Eintragung im Melderegister, liegt eine mittelbare Falschbeurkundung vor (§ 271 StGB). Bei betrügerischen Absichten, etwa zur Erlangung von Leistungen, kann zusätzlich ein Betrugstatbestand (§ 263 StGB) erfüllt sein. Auch Mieter, die gefälschte Bescheinigungen verwenden, machen sich strafbar. Behörden prüfen zunehmend die Plausibilität von Einzügen, insbesondere in Großstädten, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Eine wahrheitsgemäße Ausstellung ist daher unabdingbar.


9: Ist eine Einzugsbestätigung auch bei Eigentum nötig?

Ja, auch Eigentümer, die selbst in ihre Immobilie einziehen, müssen eine Einzugsbestätigung abgeben – in diesem Fall bestätigen sie den Einzug selbst. Die Pflicht besteht unabhängig von der Eigentumslage. Das Formular dient hier ebenfalls der Aktualisierung des Melderegisters. Der Eigentümer trägt sowohl die Rolle des Wohnungsgebers als auch die des Einziehenden. Die Behörden verlangen eine Selbstausstellung, bei der beide Felder mit derselben Person ausgefüllt werden. Diese Regelung stellt sicher, dass auch Selbstnutzer ihrer Meldepflicht nachkommen.


10: Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen § 19 BMG?

Bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht oder die Ausstellungspflicht kann ein Bußgeld bis zu 1 000 Euro verhängt werden. Kommt es zu wiederholten oder vorsätzlichen Falschangaben, können strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. In besonders gravierenden Fällen, etwa bei bandenmäßig organisierten Scheinanmeldungen, sind auch Freiheitsstrafen möglich. Neben der Geldbuße kann die Behörde den Wohnungsgeber verpflichten, künftig elektronisch zu melden, um Kontrollmechanismen zu stärken. Wer seine Pflichten gewissenhaft erfüllt, schützt sich vor solchen Konsequenzen und trägt zur Rechtssicherheit des Meldesystems bei.


11: Gilt die Einzugsbestätigung auch als Mietnachweis?

Nein. Die Einzugsbestätigung dokumentiert nur den tatsächlichen Bezug einer Wohnung, sie ersetzt keinen Mietvertrag. Sie enthält keine Regelungen zu Mietzins, Nebenkosten oder Laufzeit. Gleichwohl kann sie als ergänzender Beleg dienen, um gegenüber Behörden oder Arbeitgebern einen Wohnsitz nachzuweisen. In bestimmten Fällen wird sie als Adressnachweis anerkannt, etwa bei Banken oder Versicherungsgesellschaften. Dennoch bleibt der zivilrechtliche Mietvertrag das maßgebliche Dokument für Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.


12: Darf die Meldebehörde die Angaben überprüfen?

Ja. Nach § 23 BMG ist die Meldebehörde berechtigt, die Angaben des Wohnungsgebers zu überprüfen. Dies kann stichprobenartig oder anlassbezogen erfolgen. Die Behörde darf hierzu Kontakt mit dem Wohnungsgeber aufnehmen und gegebenenfalls weitere Nachweise anfordern. Werden Unstimmigkeiten festgestellt, kann die Anmeldung vorläufig verweigert oder widerrufen werden. Diese Kontrollbefugnis dient der Vermeidung von Missbrauch. Für den Wohnungsgeber bedeutet das, dass er seine Angaben nachvollziehbar dokumentieren sollte, etwa durch Kopien des Mietvertrages oder Übergabeprotokolle.


13: Wie lange sollte die Einzugsbestätigung aufbewahrt werden?

Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten die Einzugsbestätigung mindestens ein Jahr aufbewahren. Für Vermieter kann eine längere Frist sinnvoll sein, insbesondere bei gewerblichen Mietverhältnissen. Die Meldebehörden speichern die Daten ohnehin im Register, doch eine eigene Kopie dient der Beweissicherung bei späteren Rückfragen. Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich jedoch mittelbar aus der Nachweispflicht bei Kontrollen nach § 23 BMG. Auch Datenschutzaspekte sind zu beachten: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sollten die Unterlagen sicher vernichtet werden.


14: Gilt die Pflicht auch bei kurzfristigen Aufenthalten?

Nein. Nach § 27 BMG gilt die Meldepflicht nicht für kurzfristige Aufenthalte von weniger als sechs Monaten, sofern der Hauptwohnsitz in Deutschland beibehalten wird. Eine Einzugsbestätigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Wer jedoch länger als sechs Monate in einer Zweitwohnung verbleibt, muss sich anmelden, und der Wohnungsgeber ist dann ebenfalls verpflichtet, die Bestätigung auszustellen. Für Studierende in Wohnheimen gelten Sonderregelungen: Dort übernimmt häufig die Heimverwaltung die Meldung zentral.


15: Kann die Einzugsbestätigung digital signiert werden?

Ja, eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die Anforderungen an die Schriftform, sofern sie den Vorgaben des Signaturgesetzes und der eIDAS-Verordnung entspricht. Viele Kommunen akzeptieren inzwischen digital signierte PDF-Formulare, sofern sie über das amtliche Online-Portal übermittelt werden. Wichtig ist, dass die Identität des Wohnungsgebers zweifelsfrei feststeht. Private elektronische Unterschriften ohne Zertifikat genügen hingegen nicht. Damit wird die digitale Verwaltung mit der Rechtssicherheit der Schriftform verknüpft.


16: Welche Rolle spielt der Datenschutz bei der Einzugsbestätigung?

Die Einzugsbestätigung enthält personenbezogene Daten und unterliegt daher den Bestimmungen der DSGVO. Nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für den Zweck erforderlich sind. Vermieter dürfen die Bescheinigung ausschließlich zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflicht nutzen und nicht archivieren oder weitergeben, wenn kein rechtlicher Grund besteht. Meldebehörden dürfen die Daten nur für die Registrierung verwenden und müssen sie nach Ablauf gesetzlicher Fristen löschen. Verstöße gegen diese Grundsätze können zu empfindlichen Bußgeldern führen.


17: Wie unterscheiden sich Einzugs- und Auszugsbestätigung?

Während die Einzugsbestätigung den Beginn eines Mietverhältnisses dokumentiert, bestätigt die Auszugsbestätigung dessen Ende. Beide Bescheinigungen haben dieselbe rechtliche Grundlage (§ 19 BMG). Die Auszugsbestätigung ist insbesondere bei der Abmeldung aus einer Wohnung erforderlich, etwa bei Umzug ins Ausland. In der Praxis wird sie seltener verlangt, da viele Behörden den Auszug automatisch registrieren, wenn ein neuer Wohnsitz angemeldet wird. Dennoch bleibt sie wichtig, wenn kein neuer Wohnsitz in Deutschland begründet wird.


18: Können mehrere Personen in einer Einzugsbestätigung aufgeführt werden?

Ja, das ist ausdrücklich vorgesehen. Wenn mehrere meldepflichtige Personen gemeinsam einziehen, können alle Namen auf einer Bescheinigung stehen. Der Wohnungsgeber muss sicherstellen, dass die Angaben vollständig sind und alle betroffenen Personen identifizierbar bleiben. Bei Großhaushalten oder Wohngemeinschaften empfiehlt sich jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit, getrennte Bescheinigungen auszustellen. Dies erleichtert spätere Änderungen, etwa wenn einzelne Personen ausziehen.


19: Welche Besonderheiten gelten bei Firmenwohnungen?

Bei Dienst- oder Firmenwohnungen gilt der Arbeitgeber regelmäßig als Wohnungsgeber. Er ist daher verpflichtet, die Einzugsbestätigung für die beschäftigte Person auszustellen. Auch hier gelten die Fristen und Formvorschriften des BMG. Unternehmen sollten standardisierte Vorlagen verwenden, um formale Fehler zu vermeiden. Besonders wichtig ist, dass der tatsächliche Wohnort – nicht der Arbeitsort – angegeben wird. Der Arbeitgeber kann die Mitwirkungspflicht an eine Personalabteilung delegieren, bleibt aber verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben.


20: Wie kann ein rechtssicheres Einzugsbestätigung Muster erstellt werden?

Ein rechtssicheres Muster orientiert sich exakt an den Anforderungen des BMG. Es sollte alle Pflichtfelder enthalten, klar strukturiert und leicht lesbar sein. Die Angabe unnötiger Daten ist zu vermeiden, um Datenschutzrisiken zu minimieren. Empfehlenswert ist die Verwendung der offiziellen kommunalen Vorlage oder eines juristisch geprüften Formulars. Bei elektronischen Verfahren sollte auf Authentifizierung, Zeitstempel und digitale Signatur geachtet werden. So wird gewährleistet, dass die Bestätigung nicht nur formal korrekt, sondern auch rechtlich belastbar ist.

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