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Brandenburg Wohnungsgeberbestätigung und Einzugsbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung – Brandenburg | Formular & PDF

Die Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg ist ein zentraler Bestandteil des Meldewesens im Land Brandenburg und für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich, die in eine Wohnung einziehen oder innerhalb des Landes umziehen. Sie dient als offizieller Nachweis darüber, dass eine Person tatsächlich in eine Wohnung eingezogen ist. Diese Pflicht ergibt sich unmittelbar aus § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG), das seit 2015 bundesweit gilt und damit auch im Land Brandenburg Anwendung findet. Ergänzend wird das Verfahren in Brandenburg durch Verwaltungsvorschriften der Landkreise und kreisfreien Städte konkretisiert.

Ziel der Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg ist es, die Richtigkeit der Melderegister sicherzustellen und sogenannte Scheinanmeldungen zu verhindern. In Großstädten wie Potsdam, Brandenburg an der Havel oder Cottbus sowie in den Landkreisen Havelland, Barnim oder Oberhavel ist das Formular ein fester Bestandteil jedes Anmeldeverfahrens im Bürgerbüro. Ohne Vorlage einer gültigen Wohnungsgeberbestätigung kann keine Anmeldung erfolgen. Das Dokument wird deshalb sowohl von Mieterinnen und Mietern als auch von Eigentümerinnen und Eigentümern benötigt.

Einzugsbestätigung

📜 Rechtssicher nach § 19 BMG
📄 Direkt als PDF verfügbar 
🔒 DSGVO konform – keine Datenspeicherung

Die Wohnungsgeberbestätigung – in Brandenburg häufig auch als Wohnungsgeberbescheinigung oder Vermieterbescheinigung bezeichnet – ist keine bloße Formalität. Sie erfüllt eine rechtliche und verwaltungspraktische Kontrollfunktion, die den Meldebehörden ermöglicht, den tatsächlichen Bezug einer Wohnung nachzuvollziehen. Sie ist Grundlage für die Ausstellung von Meldebestätigungen, Wahlbenachrichtigungen, Steuerfestsetzungen und weiteren behördlichen Verfahren.

Die Rechtsgrundlage bildet § 19 BMG in Verbindung mit § 17 BMG, der die Meldepflicht regelt. Danach muss sich jede Person innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug anmelden. Der Wohnungsgeber hat die Pflicht, den Einzug zu bestätigen, und zwar schriftlich oder elektronisch, sofern die Meldebehörde dies anbietet. Diese Frist gilt auch im Land Brandenburg uneingeschränkt. Die Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg ist daher für jede Anmeldung zwingend erforderlich, egal ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt.

Begriff und Funktion des Wohnungsgebers

Der Wohnungsgeber ist im Sinne des § 19 BMG jede natürliche oder juristische Person, die einer anderen Person Wohnraum tatsächlich überlässt. Das kann der Eigentümer, der Vermieter, eine Hausverwaltung, eine Wohnungsbaugesellschaft oder auch ein Hauptmieter bei Untermiete sein. Entscheidend ist nicht die zivilrechtliche Eigentümerstellung, sondern die tatsächliche Überlassung der Wohnung. Im Land Brandenburg betrifft dies private Vermieter ebenso wie kommunale Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften oder kirchliche Träger.

In der Praxis ist häufig die Hausverwaltung bevollmächtigt, die Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg im Namen des Eigentümers auszustellen. Diese Vertretung ist zulässig, muss aber eindeutig erkennbar sein. Die Meldebehörden verlangen in solchen Fällen eine Angabe der vertretungsberechtigten Person und der jeweiligen Gesellschaft. Unterschreibt eine unbefugte Person, gilt die Bescheinigung als unwirksam. Auch Hauptmieter können bei Untermiete als Wohnungsgeber fungieren, sofern sie die Untervermietung rechtlich dürfen.

Pflichtangaben und Form der Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg

Das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg muss alle Pflichtangaben enthalten, die in § 19 Abs. 3 BMG genannt sind. Dazu gehören der vollständige Name und die Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung, das Datum des tatsächlichen Einzugs, die Namen aller einziehenden Personen und – falls der Wohnungsgeber nicht Eigentümer ist – auch die Angaben zum Eigentümer. Fehlt eine dieser Angaben, wird das Formular von der Meldebehörde nicht akzeptiert.

Das Land Brandenburg stellt über seine Kommunen standardisierte Formulare bereit, die online über die Internetseiten der Städte und Landkreise heruntergeladen werden können. Die Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg PDF kann digital ausgefüllt und anschließend unterschrieben werden. Die elektronische Übermittlung ist bislang nur in einzelnen Kommunen möglich, in den meisten Fällen bleibt die schriftliche Form mit Originalunterschrift erforderlich. Eine eigenhändige Unterschrift ist aus Gründen der Nachweisbarkeit und Authentizität vorgeschrieben.

Fristen und Mitwirkungspflichten

Die Fristen für die Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg entsprechen denen des Bundesmeldegesetzes. Der Mieter oder Eigentümer, der einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug anmelden. Innerhalb dieser Frist muss auch der Wohnungsgeber seine Bestätigung ausstellen. Wird die Frist versäumt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach § 54 BMG mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.

Die Pflicht zur Mitwirkung betrifft beide Seiten: Der Wohnungsgeber muss das Formular ausstellen, der Mieter muss die erforderlichen Angaben zur Verfügung stellen und die Bestätigung bei der Anmeldung vorlegen. In Brandenburg achten die Bürgerämter darauf, dass beide Fristen eingehalten werden. In größeren Städten wird das Einzugsdatum mit dem Mietvertrag abgeglichen, um Manipulationen zu verhindern.

Sanktionen und Bußgelder bei Verstößen

Die Bußgeldregelungen des § 54 BMG gelten auch in Brandenburg. Wer die Wohnungsgeberbestätigung nicht, verspätet oder unvollständig ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder reichen in der Praxis von 50 bis 1.000 Euro. Besonders schwer wiegen sogenannte Scheinanmeldungen – also Fälle, in denen eine Person eine Wohnungsgeberbescheinigung erhält, ohne dort tatsächlich zu wohnen. Diese Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Meldebehörden in Brandenburg verfolgen solche Fälle konsequent. In Verdachtsfällen werden Vermieter oder Mieter schriftlich angehört. Bestehen Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten, etwa Betrug oder Urkundenfälschung, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft übergeben. Das Land Brandenburg legt großen Wert auf die Integrität seiner Melderegister, da sie die Grundlage für viele Verwaltungsverfahren bilden.

Besonderheiten bei Eigentum und Selbstnutzung

Auch Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, eine Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg auszustellen, wenn sie selbst in ihre Immobilie einziehen. Sie fungieren in diesem Fall als Wohnungsgeber in eigener Sache. Das Formular kann selbst ausgefüllt werden, die Angabe des Eigentümers als Wohnungsgeber ist dabei identisch. Die Meldebehörden akzeptieren diese Selbstbestätigung, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt und plausibel sind.

Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gilt die Pflicht entsprechend für jede vermietete Wohnung. Die Wohnungsgeberbestätigung muss individuell pro Einheit ausgestellt werden. Das erleichtert der Behörde die Zuordnung einzelner Mietverhältnisse. Auch bei vorübergehender Nutzung, etwa Ferienwohnungen, ist eine Bestätigung erforderlich, sofern ein längerfristiger Aufenthalt mit Anmeldung verbunden ist.

Untermiete und Wohngemeinschaften

In Brandenburg sind Untermietverhältnisse und Wohngemeinschaften weit verbreitet, insbesondere in Universitätsstädten wie Potsdam und Cottbus. In solchen Fällen gilt der Hauptmieter als Wohnungsgeber, wenn er den Raum tatsächlich überlässt und die Zustimmung des Eigentümers vorliegt. Er ist verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung für den Untermieter auszustellen. Das Bürgeramt prüft diese Angaben auf Plausibilität.

In Wohngemeinschaften ist für jede neu einziehende Person eine separate Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Wird eine Person wieder abgemeldet, ist keine gesonderte Bestätigung nötig. Die Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg bleibt ein individuelles Dokument, das den konkreten Einzug einer oder mehrerer Personen bestätigt.

Elektronische Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg

Einige Landkreise und Städte in Brandenburg bieten mittlerweile Online-Formulare an. Über die kommunalen Serviceportale können Vermieter die Daten elektronisch an die Meldebehörde übermitteln. Diese erhält ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, das der Mieter bei der Anmeldung angeben muss. Diese elektronische Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg erleichtert den Ablauf und reduziert Papieraufwand.

Allerdings ist die digitale Variante noch nicht flächendeckend verfügbar. In ländlichen Regionen bleibt das handschriftlich unterschriebene Formular Standard. Der Datenschutz wird bei der elektronischen Übermittlung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz gewährleistet.

Zweitwohnsitz und Nebenwohnung

Wer in Brandenburg eine Nebenwohnung anmeldet, muss ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Das gilt auch für Studierende oder Personen mit doppeltem Wohnsitz, etwa aus beruflichen Gründen. Einige Kommunen erheben eine Zweitwohnungssteuer; die Anmeldung ist nur mit gültiger Wohnungsgeberbescheinigung möglich. Auch hier gilt die Zwei-Wochen-Frist. Ohne Bestätigung kann die Nebenwohnung nicht anerkannt werden.

Verhältnis von Mietrecht und Meldepflicht

Die Pflicht zur Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg ist unabhängig vom Mietvertrag, sie ergibt sich aus dem öffentlichen Recht. Dennoch gilt sie als mietvertragliche Nebenpflicht im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB. Der Vermieter muss alle Handlungen vornehmen, die dem Mieter ermöglichen, seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Verweigert der Vermieter die Ausstellung, verletzt er diese Pflicht. Der Mieter kann auf Ausstellung klagen oder Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch die unterlassene Bestätigung Nachteile entstehen, etwa Verzögerungen bei Anmeldungen, Steuerbescheiden oder Sozialleistungen.

Rolle der Bürgerämter und Verwaltungspraxis in Brandenburg

Die Bürgerämter in Brandenburg sind für die Entgegennahme und Prüfung der Wohnungsgeberbestätigung zuständig. Sie kontrollieren die Plausibilität der Angaben und gleichen die Adressen mit dem Melderegister ab. Bei Unklarheiten oder Verdacht auf Scheinanmeldungen nehmen sie Kontakt mit dem Wohnungsgeber auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter sind berechtigt, Unterlagen wie Mietverträge oder Eigentumsnachweise einzusehen.

Das Land Brandenburg hat in den letzten Jahren die Digitalisierung seiner Meldebehörden vorangetrieben. Über das Serviceportal Brandenburg können viele Dienstleistungen online vorbereitet werden, doch die Wohnungsgeberbestätigung bleibt in den meisten Kommunen ein analoger Prozess.

Datenschutzrechtliche Anforderungen

Die Wohnungsgeberbestätigung enthält personenbezogene Daten, die unter den Schutz der Datenschutz-Grundverordnung fallen. Der Wohnungsgeber darf die erhobenen Daten nur für den Zweck der Anmeldung verwenden. Eine Speicherung oder Weitergabe zu anderen Zwecken, etwa zu Werbezwecken oder Bonitätsprüfungen, ist unzulässig. Die Meldebehörden dürfen die Daten ebenfalls nur zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeiten.

In Brandenburg ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LDA) für die Kontrolle zuständig. Verstöße gegen Datenschutzpflichten können mit Geldbußen nach der DSGVO geahndet werden.

Fazit – Rechtssicherheit durch korrekte Bestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg ist mehr als ein Formular – sie ist ein rechtlich verbindlicher Nachweis für den tatsächlichen Wohnsitz und damit eine tragende Säule des Melderechts. Für Mieterinnen und Mieter ist sie Voraussetzung für die Anmeldung im Bürgeramt. Für Vermieterinnen und Vermieter ist sie eine gesetzliche Pflicht, die innerhalb von zwei Wochen zu erfüllen ist.

Wer seine Pflichten kennt und die Formvorgaben beachtet, vermeidet Bußgelder und behördliche Verzögerungen. Vermieter sollten das offizielle Formular verwenden, Mieter sollten auf eine rechtzeitige Ausstellung bestehen. Das Land Brandenburg bietet hierfür online Musterformulare, Beratung und teilweise digitale Abgabewege an.

Wer Unterstützung benötigt oder Unsicherheiten im Umgang mit der Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg hat, sollte fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Jetzt beraten lassen – für eine rechtssichere Wohnungsgeberbestätigung in Brandenburg.

FAQ zur Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg

1. Was genau ist die Wohnungsgeberbestätigung in Brandenburg?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein offizielles Formular, das vom Vermieter oder Eigentümer ausgestellt wird, um den Einzug einer Person in eine Wohnung zu bestätigen. Sie ist in ganz Deutschland vorgeschrieben, auch in Brandenburg, und basiert auf § 19 Bundesmeldegesetz. Ohne sie kann im Bürgeramt keine Anmeldung erfolgen. Das Dokument dient vor allem dazu, Scheinanmeldungen zu verhindern – also Fälle, in denen sich jemand unter einer falschen Adresse anmeldet. Mit der Wohnungsgeberbestätigung belegt der Vermieter, dass der Einzug tatsächlich stattgefunden hat. Das Formular kann in den meisten Brandenburger Kommunen online als PDF heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben werden.


2. Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Pflichtig ist immer der sogenannte Wohnungsgeber – also die Person, die einer anderen den Wohnraum tatsächlich überlässt. Das kann der Eigentümer sein, eine Hausverwaltung oder auch ein Hauptmieter, wenn er ein Zimmer untervermietet. Entscheidend ist nicht, wer im Grundbuch steht, sondern wer die Wohnung zur Nutzung übergibt. Auch Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften sind verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen. In Brandenburg erfolgt die Ausstellung meist in Papierform. Die Bürgerämter verlangen eine eigenhändige Unterschrift des Wohnungsgebers, damit die Bestätigung eindeutig zugeordnet werden kann. Eine Weigerung, das Formular auszustellen, ist unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


3. Welche Angaben gehören in die Wohnungsgeberbestätigung?

Das Formular muss bestimmte Pflichtangaben enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Anschrift der Wohnung, Datum des tatsächlichen Einzugs und die Namen aller Personen, die einziehen. Wenn der Vermieter nicht gleichzeitig Eigentümer ist, muss auch der Eigentümer genannt werden. Fehlt eine dieser Angaben, wird das Formular vom Bürgeramt Brandenburg nicht akzeptiert. Wichtig ist, dass das Datum des Einzugs mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Wer falsche Daten einträgt, riskiert ein Bußgeld. Das offizielle Musterformular ist auf den Internetseiten vieler Kommunen abrufbar und kann direkt am Computer ausgefüllt werden.


4. Welche Fristen gelten in Brandenburg?

Sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen nach dem Einzug. Innerhalb dieser Zeit muss die Anmeldung im Bürgeramt erfolgen, und der Wohnungsgeber muss die Bescheinigung ausstellen. Wird die Frist versäumt, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Maßgeblich ist immer das tatsächliche Einzugsdatum, nicht der Beginn des Mietvertrags. Vermieter:innen sollten das Formular deshalb am besten gleich bei der Schlüsselübergabe vorbereiten. Auch bei Untermiete oder Zwischenmiete gilt diese Zwei-Wochen-Frist. Die Meldebehörden in Brandenburg achten auf eine konsequente Einhaltung, um Fehlanmeldungen zu vermeiden.


5. Was passiert, wenn der Vermieter die Ausstellung verweigert?

Verweigert ein Vermieter die Ausstellung, verletzt er eine gesetzliche Pflicht. Der Mieter sollte in diesem Fall das zuständige Bürgeramt informieren. Die Behörde kann den Vermieter anschreiben und zur Mitwirkung auffordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, droht ein Bußgeldverfahren. Die Pflicht ergibt sich aus § 19 BMG und ist nicht verhandelbar. Auch zivilrechtlich kann der Mieter auf Ausstellung klagen, weil der Vermieter nach dem Mietrecht verpflichtet ist, alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen Anmeldung erforderlich ist. In der Praxis lässt sich der Konflikt meist durch ein klärendes Gespräch oder die behördliche Erinnerung lösen.


6. Welche Strafen drohen bei falschen Angaben?

Wer eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellt, obwohl der Einzug gar nicht stattgefunden hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese sogenannte Scheinanmeldung kann in Brandenburg mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch der Versuch, sich mit einer falschen Bestätigung anzumelden, ist strafbar. Die Meldebehörden arbeiten eng mit Polizei und Ordnungsämtern zusammen, um solche Fälle aufzudecken. Neben Bußgeldern drohen im Einzelfall auch strafrechtliche Ermittlungen, etwa wegen Urkundenfälschung oder Beihilfe zum Betrug. Deshalb sollten sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen darauf achten, dass alle Angaben korrekt und wahrheitsgemäß sind.


7. Gilt die Pflicht auch für Eigentümer, die selbst einziehen?

Ja. Eigentümer:innen, die in ihre eigene Wohnung oder ihr Haus einziehen, müssen sich selbst eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Sie sind in diesem Fall Wohnungsgeber und meldepflichtige Person zugleich. Das Bürgeramt akzeptiert diese sogenannte Selbstbestätigung, wenn sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Sie dient als Nachweis, dass die Immobilie tatsächlich bezogen wurde. Auch bei Eigennutzung gelten die gleichen Fristen und Pflichten wie bei einem Mietverhältnis. Das Formular kann als PDF heruntergeladen und handschriftlich oder digital ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, sonst lehnt das Amt die Anmeldung ab.


8. Kann die Wohnungsgeberbestätigung in Brandenburg online übermittelt werden?

Teilweise ja. Einige Kommunen im Land Brandenburg ermöglichen es, das Formular online auszufüllen und elektronisch einzureichen. In den meisten Fällen bleibt aber die unterschriebene Papierfassung notwendig. Ziel ist es, den Prozess künftig vollständig digital anzubieten. Wer die Wohnungsgeberbestätigung online ausfüllt, spart Zeit und vermeidet Formfehler, da Pflichtfelder digital abgefragt werden. Das ausgefüllte Formular kann anschließend ausgedruckt und bei der Anmeldung vorgelegt werden. Die Online-Funktion findet sich in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen Landkreise oder Städte, beispielsweise über das Serviceportal Brandenburg.


9. Was gilt bei Untermiete oder Wohngemeinschaften?

Bei Untermiete oder Wohngemeinschaften ist der Hauptmieter verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, sofern er die Wohnung oder ein Zimmer rechtmäßig weitervermietet. Der Eigentümer muss in diesem Fall nicht unterschreiben. Jede Person, die neu einzieht, benötigt eine eigene Bescheinigung. Wer auszieht, braucht keine gesonderte Abmeldebestätigung, da die Meldebehörde die Daten automatisch abgleicht. Besonders in Städten wie Potsdam, Cottbus oder Brandenburg an der Havel ist die Einhaltung dieser Regelung wichtig, da viele Wohnungen in Wohngemeinschaften genutzt werden. Ohne korrekte Bestätigung kann die Anmeldung verweigert werden.


10. Reicht der Mietvertrag als Nachweis für die Anmeldung aus?

Nein. Der Mietvertrag beweist nur, dass ein Mietverhältnis besteht, nicht aber, dass der Einzug tatsächlich erfolgt ist. Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine eigenständige Erklärung des Vermieters gegenüber der Behörde. Sie bestätigt den tatsächlichen Wohnungsbezug und ersetzt keine vertraglichen Unterlagen. Daher verlangen die Bürgerämter im Land Brandenburg stets das offizielle Formular zusätzlich zum Mietvertrag. Selbst bei Vorlage eines notariellen Mietvertrags bleibt die Pflicht zur Vorlage der Bestätigung bestehen. Nur so kann das Amt sicherstellen, dass die Meldedaten korrekt sind und keine Scheinanmeldungen erfolgen.


11. Welche Höhe kann das Bußgeld erreichen?

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Wer die Bescheinigung verspätet oder gar nicht ausstellt, riskiert ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. Wird hingegen eine falsche Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt, drohen in Brandenburg Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Das gilt vor allem bei sogenannten Gefälligkeitsbestätigungen, wenn also jemand absichtlich falsche Angaben macht. Die Behörden können solche Fälle auch strafrechtlich verfolgen. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Vermieter:innen das Formular rechtzeitig ausfüllen, korrekt unterzeichnen und dem Mieter aushändigen.


12. Welche Rechte haben Mieter:innen bei Problemen mit dem Vermieter?

Wenn der Vermieter die Ausstellung verweigert oder verzögert, dürfen sich Mieter:innen direkt an das zuständige Bürgeramt wenden. Die Behörde kann den Wohnungsgeber anschreiben und ihn zur Ausstellung verpflichten. In gravierenden Fällen droht ein Bußgeld. Zivilrechtlich können Mieter:innen ihren Anspruch auch vor Gericht durchsetzen, da der Vermieter verpflichtet ist, die Anmeldung zu ermöglichen. Ratsam ist, die Kommunikation schriftlich zu führen und Fristen zu setzen. So kann der Nachweis später leichter erbracht werden. Meist reicht schon ein Hinweis auf die gesetzliche Pflicht, um die Angelegenheit zu klären.


13. Ist die Wohnungsgeberbestätigung auch bei einem Zweitwohnsitz nötig?

Ja. Wer in Brandenburg eine Zweitwohnung anmeldet, benötigt ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung. Das gilt unabhängig davon, ob die Hauptwohnung im gleichen Landkreis oder in einem anderen Bundesland liegt. Auch Studierende, die während des Semesters in Brandenburg wohnen, müssen eine Bestätigung vorlegen. Ohne sie kann das Bürgeramt keine Anmeldung durchführen. Viele Städte erheben zudem eine Zweitwohnungssteuer, weshalb die Bescheinigung auch steuerlich relevant ist. Vermieter:innen sollten darauf achten, dass die Angaben vollständig und korrekt sind, da sie Grundlage für spätere Steuerbescheide sein können.


14. Wie gehen Behörden mit unvollständigen Formularen um?

Wird ein Formular unvollständig eingereicht, fordert das Bürgeramt die fehlenden Angaben nach. Solange die Wohnungsgeberbestätigung nicht korrekt vorliegt, kann keine Anmeldung abgeschlossen werden. Das gilt insbesondere, wenn Pflichtfelder wie das Einzugsdatum oder der Name des Vermieters fehlen. Wer wiederholt unvollständige Formulare einreicht, riskiert ein Bußgeld. In Brandenburg legen die Bürgerämter großen Wert auf formale Richtigkeit. Vermieter:innen sollten daher das Formular sorgfältig prüfen, bevor sie es unterschreiben. Die vollständig ausgefüllte Bescheinigung verhindert Nachfragen und erspart allen Beteiligten Zeit.


15. Welche Datenschutzregeln gelten bei der Wohnungsgeberbestätigung?

Die im Formular enthaltenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Sie dürfen ausschließlich für die Anmeldung verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden. Vermieter:innen dürfen die personenbezogenen Daten ihrer Mieter:innen nur speichern, solange dies gesetzlich erforderlich ist. Auch das Bürgeramt darf die Daten nur für Meldezwecke nutzen. Grundlage sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Brandenburgische Datenschutzgesetz. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Deshalb sollten sowohl Vermieter:innen als auch Behörden sorgsam mit den Angaben umgehen.


16. Welche Bedeutung hat die Wohnungsgeberbestätigung für die Verwaltung?

Die Bescheinigung ist ein zentrales Instrument, um die Melderegister aktuell und verlässlich zu halten. Sie hilft den Behörden, Scheinanmeldungen zu verhindern und den tatsächlichen Wohnort einer Person zu überprüfen. Dadurch können Leistungen wie Kindergeld, Wahlbenachrichtigungen oder Steuerbescheide korrekt zugestellt werden. In Brandenburg trägt die Wohnungsgeberbestätigung somit direkt zur Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung bei. Sie stärkt die Rechtssicherheit und sorgt für Transparenz im Wohnungswesen. Wer seine Pflichten erfüllt, unterstützt damit nicht nur die Behörde, sondern auch ein faires Miteinander.


17. Welche Rolle spielen Hausverwaltungen und Genossenschaften?

In vielen Fällen übernehmen Hausverwaltungen die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung im Auftrag des Eigentümers. Sie müssen dabei dieselben rechtlichen Vorgaben einhalten und haften für die Richtigkeit der Angaben. Wohnungsgenossenschaften in Brandenburg stellen ebenfalls entsprechende Formulare aus, meist zentral über ihre Servicebüros. Wichtig ist, dass die Bescheinigung eindeutig einer bestimmten Wohnung zugeordnet werden kann. Auch große Wohnungsunternehmen nutzen dafür häufig digitale Vorlagen, um den Prozess zu vereinfachen und Fehler zu vermeiden. Die rechtliche Verantwortung bleibt aber beim jeweiligen Wohnungsgeber.


18. Gilt die Pflicht auch für Studentenwohnheime?

Ja. Betreiber von Studentenwohnheimen gelten als Wohnungsgeber und müssen für jeden Einzug eine Bestätigung ausstellen. Das Formular wird oft zentral von der Verwaltung des Wohnheims ausgefüllt. Studierende müssen es bei der Anmeldung im Bürgeramt vorlegen, auch wenn sie nur vorübergehend wohnen. Die Pflicht zur Wohnungsgeberbestätigung Brandenburg gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Viele Hochschulstädte wie Potsdam oder Cottbus stellen hierfür eigene Vorlagen bereit, um den Vorgang zu erleichtern.


19. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Nein. Jede meldepflichtige Wohnung im Land Brandenburg erfordert eine Wohnungsgeberbestätigung. Ausnahmen bestehen nur, wenn jemand in eine bestehende Wohnung der eigenen Familie zieht und dort bereits gemeldet ist – etwa Ehepartner oder minderjährige Kinder. In allen anderen Fällen muss das Formular vorgelegt werden. Selbst bei kurzfristigen Mietverhältnissen oder befristeten Aufenthalten gilt die Pflicht. Die Regelung sorgt dafür, dass die Meldedaten jederzeit korrekt bleiben. Wer unsicher ist, sollte sich vor dem Einzug beim Bürgeramt beraten lassen.


20. Wie können Vermieter Bußgelder vermeiden?

Am einfachsten, indem sie das Formular rechtzeitig und vollständig ausstellen. Vermieter:innen sollten die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist beachten, das offizielle Musterformular nutzen und es korrekt unterschreiben. Eine Kopie sollte aus Beweisgründen aufbewahrt werden. Bei mehreren Mieter:innen empfiehlt sich, alle Namen einzeln einzutragen. Wer diese Grundsätze beachtet, erfüllt seine Pflichten nach § 19 BMG und vermeidet Bußgelder. In Brandenburg bieten viele Kommunen Hilfetexte und Muster an, mit denen sich die Wohnungsgeberbestätigung schnell und rechtssicher erstellen lässt.

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