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Wohnungsgeber: Aufgaben, Pflichten und wichtige Informationen.

Der Begriff „Wohnungsgeber“ spielt im deutschen Miet- und Meldewesen eine zentrale Rolle. Ein Wohnungsgeber ist die Person oder Institution, die Wohnraum an andere zur Verfügung stellt.

Das können private Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Hauptmieter sein, die einen Teil ihrer Wohnung untervermieten.

Die Aufgaben eines Wohnungsgebers reichen von der Bereitstellung des Wohnraums bis hin zur Ausstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Wohnungsgeberbescheinigung.

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über die Rolle des Wohnungsgebers, seine Rechte und Pflichten sowie praktische Tipps zur Erfüllung dieser Aufgaben.

Wohnungsgeber

Wer ist ein Wohnungsgeber, und welche Rolle spielt er?

Ein Wohnungsgeber ist jede Person oder Organisation, die anderen Personen Wohnraum zur Verfügung stellt. Das Bundesmeldegesetz (BMG) definiert den Wohnungsgeber als diejenige Partei, die das Nutzungsrecht an einer Wohnung überträgt. Wohnungsgeber können sein:

  • Private Vermieter: Personen, die ihre Immobilien zur Miete anbieten.

  • Wohnungsunternehmen: Organisationen, die Wohnraum auf professioneller Basis vermieten.

  • Hauptmieter: Personen, die Teile ihrer Wohnung an Untermieter weitervermieten.

  • Institutionen: Einrichtungen wie Studentenwohnheime oder Übergangsunterkünfte.

Die Rolle des Wohnungsgebers ist nicht nur im Mietrecht, sondern auch im Meldewesen von Bedeutung. Durch die Wohnungsgeberbescheinigung trägt der Wohnungsgeber dazu bei, die Richtigkeit und Aktualität der Meldedaten sicherzustellen. Gleichzeitig schützt er sich vor rechtlichen Problemen, da die Bescheinigung eine klare Dokumentation des Mietverhältnisses darstellt.


Rechtliche Grundlagen für Wohnungsgeber

Das Bundesmeldegesetz regelt die Pflichten des Wohnungsgebers. Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung:

    • Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, dem Mieter spätestens zwei Wochen nach dessen Einzug eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für die Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.

  2. Richtigkeit der Angaben:

    • Der Wohnungsgeber muss sicherstellen, dass die Angaben in der Bescheinigung korrekt und vollständig sind.

  3. Verhinderung von Scheinanmeldungen:

    • Die Bescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn der Mieter tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

  4. Pflichten bei Untermiete:

    • Bei Untermietverhältnissen übernimmt der Hauptmieter die Rolle des Wohnungsgebers und ist für die Ausstellung der Bescheinigung verantwortlich.

  5. Aufbewahrungspflichten:

    • Wohnungsgeber sollten Kopien der ausgestellten Bescheinigungen aufbewahren, um bei späteren Rückfragen oder Streitigkeiten nachweisen zu können, dass sie ihren Pflichten nachgekommen sind.


Rechte des Wohnungsgebers

Wohnungsgeber haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, die sie schützen sollen:

  1. Kontrolle der Anmeldung:

    • Wohnungsgeber dürfen überprüfen, ob der Mieter seinen Wohnsitz tatsächlich angemeldet hat.

  2. Datenweitergabe:

    • Die im Rahmen der Bescheinigung erhobenen Daten dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Mieters oder bei gesetzlicher Verpflichtung zulässig.

  3. Einhaltung der Mietvertragsbedingungen:

    • Wohnungsgeber haben das Recht, sicherzustellen, dass der Mieter die Bedingungen des Mietvertrags einhält, einschließlich der Nutzung der Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken.

  4. Recht auf Auskunft:

    • Vermieter können bei Verdacht auf Missbrauch oder Scheinanmeldungen eine Klärung der Meldesituation bei der zuständigen Behörde einfordern.


Die Wohnungsgeberbescheinigung: Warum ist sie wichtig?

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Meldewesens. Dieses Dokument bestätigt, dass der Mieter in eine bestimmte Wohnung eingezogen ist. Ohne die Bescheinigung kann der Wohnsitz nicht ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Dies hat weitreichende Konsequenzen, z. B. bei der Beantragung von Ausweisdokumenten, der Nutzung von Sozialleistungen oder der Anmeldung von Versorgerverträgen.

Eine korrekt ausgestellte Bescheinigung enthält folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers

  • Name des Mieters

  • Adresse der Wohnung

  • Einzugsdatum

  • Unterschrift des Wohnungsgebers


Praktische Beispiele für die Rolle des Wohnungsgebers

  1. Einzug eines neuen Mieters:

    • Der Vermieter stellt dem neuen Mieter die Wohnungsgeberbescheinigung aus, damit dieser seinen Wohnsitz anmelden kann.

  2. Untermietverhältnis:

    • Ein Hauptmieter vermietet ein Zimmer an einen Untermieter. Der Hauptmieter ist in diesem Fall der Wohnungsgeber und muss die Bescheinigung ausstellen.

  3. Wohnungseigentümer:

    • Personen, die ihre Wohnung selbst nutzen, benötigen keine Bescheinigung, müssen aber bei der Anmeldung ihre Eigentumsunterlagen vorlegen.

  4. Temporäre Mietverhältnisse:

    • Bei kurzfristigen Vermietungen, z. B. an Saisonarbeiter oder Studierende, ist die Ausstellung der Bescheinigung ebenfalls erforderlich, wenn der Mieter den Wohnsitz anmeldet.


Tipps für Wohnungsgeber

  1. Vorlagen nutzen:

    • Nutzen Sie offizielle Vorlagen für die Wohnungsgeberbescheinigung, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind.

  2. Daten speichern:

    • Wiederkehrende Informationen wie Ihre Adresse oder Kontaktangaben können in digitalen Vorlagen gespeichert werden.

  3. Fristen einhalten:

    • Stellen Sie die Bescheinigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug des Mieters aus, um Bußgelder zu vermeiden.

  4. Kommunikation mit Mietern:

    • Klären Sie frühzeitig, welche Informationen und Dokumente der Mieter benötigt, um Verzögerungen zu vermeiden.

  5. Kopien aufbewahren:

    • Bewahren Sie eine Kopie der Bescheinigung für Ihre Unterlagen auf. Dies kann bei späteren Nachfragen hilfreich sein.

  6. Digitale Lösungen nutzen:

    • Viele Kommunen bieten inzwischen digitale Vorlagen an, die direkt am Computer ausgefüllt werden können. Dies spart Zeit und reduziert Fehler.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Was ist ein Wohnungsgeber?

    • Ein Wohnungsgeber ist jede Person oder Institution, die Wohnraum zur Verfügung stellt.

  2. Ist die Wohnungsgeberbescheinigung Pflicht?

    • Ja, sie ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Anmeldung des Wohnsitzes unverzichtbar.

  3. Wer stellt die Bescheinigung aus?

    • Der Vermieter oder bei Untermiete der Hauptmieter.

  4. Welche Konsequenzen drohen bei falschen Angaben?

    • Es drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

  5. Kann die Bescheinigung digital erstellt werden?

    • Ja, viele Kommunen akzeptieren digitale Bescheinigungen.

  6. Welche Pflichten hat ein Hauptmieter als Wohnungsgeber?

    • Hauptmieter müssen die Bescheinigung korrekt ausstellen und die Genehmigung des Vermieters zur Untermiete nachweisen können.

  7. Wie lange muss die Bescheinigung aufbewahrt werden?

    • Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist, aber eine Speicherung für mindestens ein Jahr wird empfohlen.


Der Wohnungsgeber spielt eine zentrale Rolle im deutschen Miet- und Meldewesen. Seine Aufgaben reichen von der Bereitstellung des Wohnraums bis hin zur Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung. Mit einer guten Vorbereitung und der Nutzung digitaler Lösungen können Wohnungsgeber ihre Aufgaben effizient und rechtssicher erfüllen. Eine klare Kommunikation mit den Mietern und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben tragen dazu bei, den Prozess reibungslos zu gestalten. Wohnungsgeber sollten ihre Rechte kennen und ihre Pflichten ernst nehmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf für alle Beteiligten zu gewährleisten.

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