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Wohnungsgeberbestätigung für Mieter ausfüllen: Schritt-für-Schritt-Anleitung & Tipps.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein zentrales Dokument für Mieter und Vermieter in Deutschland. Sie wird benötigt, um einen neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden und dient als Nachweis, dass der Mieter tatsächlich in eine Wohnung eingezogen ist. Doch wer darf dieses Dokument ausstellen, und was ist dabei zu beachten? In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen – von den gesetzlichen Grundlagen über die Rolle des Wohnungsgebers bis hin zu häufigen Fragen und praktischen Tipps.

Warum ist die Wohnungsgeberbestätigung wichtig?

Seit der Einführung des Bundesmeldegesetzes (BMG) im Jahr 2015 ist die Wohnungsgeberbestätigung ein unverzichtbarer Bestandteil der Ummeldepflicht in Deutschland. Sie stellt sicher, dass alle Bewohner korrekt im Melderegister erfasst werden und dient als Schutzmaßnahme gegen sogenannte Scheinanmeldungen.

Wofür wird die Wohnungsgeberbestätigung benötigt?

  1. Meldepflicht erfüllen: Ohne die Bestätigung kann sich der Mieter nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden.
  2. Rechtssicherheit: Sie bietet Klarheit für Behörden, Vermieter und Mieter.
  3. Vermeidung von Problemen: Fehlende oder falsche Angaben können zu Bußgeldern, Verzögerungen oder Missverständnissen führen.
Wer darf eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Was passiert ohne Wohnungsgeberbestätigung?

Ohne dieses Dokument ist die Anmeldung einer neuen Adresse nicht möglich. Dies kann Bußgelder nach sich ziehen oder zu Problemen führen, wenn wichtige Post oder offizielle Schreiben nicht zugestellt werden können.


Gesetzliche Grundlagen zur Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist in § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) geregelt. Das Gesetz verpflichtet Vermieter oder andere berechtigte Personen, dieses Dokument auszustellen, sobald der Mieter in die Wohnung einzieht.

Wichtige Punkte aus dem Gesetz:

  1. Verpflichtung zur Ausstellung: Der Vermieter oder eine beauftragte Person muss die Bestätigung spätestens am Tag des Einzugs bereitstellen.
  2. Inhalt der Bestätigung: Sie muss genaue Angaben zum Mieter, zur Wohnung und zum Einzugsdatum enthalten.
  3. Frist für den Mieter: Der Mieter hat zwei Wochen nach dem Einzug Zeit, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

Bußgelder bei Verstößen:

  • Für den Vermieter: Wer die Ausstellung verweigert oder falsche Angaben macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.
  • Für den Mieter: Eine verspätete Anmeldung kann zu einer Geldstrafe von bis zu 1.000 € führen.

Wer darf eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Die Wohnungsgeberbestätigung wird vom sogenannten „Wohnungsgeber“ ausgestellt. Doch wer ist dieser Wohnungsgeber genau? Je nach Mietverhältnis und Wohnsituation kann das variieren.

1. Vermieter

In den meisten Fällen ist der Vermieter die zuständige Person. Er ist der Eigentümer der Immobilie und stellt das Dokument aus, um die Meldepflicht zu unterstützen.

2. Hausverwaltung

Falls der Vermieter die Verwaltung der Immobilie an eine Hausverwaltung delegiert hat, kann diese die Wohnungsgeberbestätigung im Auftrag des Vermieters ausstellen. Hausverwaltungen übernehmen häufig auch andere administrative Aufgaben wie die Erstellung von Mietverträgen.

3. Hauptmieter bei Untermiete

Wenn der Mieter einen Teil der Wohnung untervermietet, übernimmt der Hauptmieter die Rolle des Wohnungsgebers. Er ist verantwortlich dafür, die Bestätigung für den Untermieter auszustellen.

4. Arbeitgeber oder Institutionen

In manchen Fällen stellt der Arbeitgeber oder eine Institution (z. B. eine Wohnbaugesellschaft) die Wohnung bereit. In diesen Fällen liegt die Verantwortung für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung ebenfalls bei diesen Stellen.


Inhalte der Wohnungsgeberbestätigung

Damit die Wohnungsgeberbestätigung vom Einwohnermeldeamt akzeptiert wird, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören:

  1. Name und Anschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung
    Dies dient der eindeutigen Identifikation des Ausstellers.
  2. Name des Mieters
    Der vollständige Name des Mieters muss angegeben werden, damit die Anmeldung korrekt verarbeitet werden kann.
  3. Adresse der Wohnung
    Die genaue Anschrift der Wohnung inklusive eventueller Stockwerks- oder Wohnungsnummern muss angegeben werden.
  4. Einzugsdatum
    Das genaue Datum, an dem der Mieter die Wohnung bezogen hat, ist erforderlich.
  5. Unterschrift des Wohnungsgebers
    Ohne eine gültige Unterschrift ist die Bestätigung ungültig.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So wird die Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt

Schritt 1: Formular besorgen

Die meisten Städte und Gemeinden bieten Vorlagen für die Wohnungsgeberbestätigung an. Diese können in der Regel auf den Websites der Kommunen heruntergeladen werden.

Schritt 2: Pflichtangaben ausfüllen

Der Vermieter oder die bevollmächtigte Person trägt die oben genannten Informationen in das Formular ein.

Schritt 3: Richtigkeit überprüfen

Überprüfen Sie, ob alle Daten korrekt sind. Fehler können dazu führen, dass die Anmeldung vom Einwohnermeldeamt abgelehnt wird.

Schritt 4: Übergabe an den Mieter

Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument wird dem Mieter übergeben, der es beim Einwohnermeldeamt einreicht.


Häufige Fragen und Missverständnisse

1. Kann ein Mieter die Bestätigung selbst ausstellen?

Nein, die Bestätigung muss vom Vermieter oder einer berechtigten Person ausgestellt werden. Der Mieter kann jedoch helfen, indem er die erforderlichen Daten bereitstellt.

2. Was tun, wenn der Vermieter sich weigert?

Weigert sich der Vermieter, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, handelt er rechtswidrig. In diesem Fall sollte der Mieter das Einwohnermeldeamt informieren oder rechtlichen Rat einholen.

3. Gilt die Bestätigung auch bei Zwischenmiete?

Ja, auch bei Zwischenmiete muss eine Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt werden. In diesem Fall übernimmt der Hauptmieter die Rolle des Wohnungsgebers.


Tipps für eine reibungslose Ausstellung

Für Vermieter:

  • Nutzen Sie standardisierte Vorlagen, um Fehler zu vermeiden.
  • Stellen Sie die Bestätigung rechtzeitig bereit, idealerweise vor oder am Tag des Einzugs.
  • Bewahren Sie eine Kopie des Dokuments für Ihre Unterlagen auf.

Für Mieter:

  • Fordern Sie die Wohnungsgeberbestätigung frühzeitig an, idealerweise direkt nach der Unterzeichnung des Mietvertrags.
  • Überprüfen Sie das ausgefüllte Dokument auf Vollständigkeit, bevor Sie es beim Einwohnermeldeamt einreichen.

Klare Regeln für die Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein wichtiger Bestandteil der Meldepflicht und muss von einer berechtigten Person, in der Regel dem Vermieter, ausgestellt werden. Indem Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und klare Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter pflegen, stellen Sie sicher, dass der Prozess reibungslos verläuft. Nutzen Sie Vorlagen und die hier beschriebenen Schritte, um Missverständnisse zu vermeiden und die Anmeldung stressfrei zu erledigen.

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