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Kosten für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung – Alles, was Sie wissen müssen

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein essenzielles Dokument, das sowohl Mieter als auch Vermieter in Deutschland kennen sollten. Sie ist notwendig, um den Wohnsitz einer Person offiziell anzumelden oder abzumelden und stellt sicher, dass die Vorgaben des Bundesmeldegesetzes (§ 19 BMG) eingehalten werden.

Doch immer wieder taucht die Frage auf, ob Vermieter für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung Kosten verlangen dürfen.

In diesem Artikel klären wir umfassend, was die rechtlichen Grundlagen sind, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben und wie Sie in typischen Konfliktsituationen vorgehen können.

Wohnungsgeberbestätigung verloren – was tun?

Warum ist die Wohnungsgeberbestätigung so wichtig?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist seit der Reform des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2015 ein zentraler Bestandteil des deutschen Meldewesens. Dieses Dokument bestätigt, dass eine Person in eine Wohnung eingezogen ist, und ist Voraussetzung für die Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung können zahlreiche wichtige Angelegenheiten nicht erledigt werden:

  1. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt: Die Anmeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung ist dies nicht möglich.
  2. Nachweis der Meldeadresse: Viele Behörden, Banken, Versicherungen und Arbeitgeber verlangen eine aktuelle Meldebescheinigung, die nur mit einer Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt werden kann.
  3. Rechtliche Sicherheit: Fehlende oder verspätete Anmeldungen können zu Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro führen.
  4. Verhinderung von Scheinanmeldungen: Die Wohnungsgeberbestätigung trägt dazu bei, Missbrauch durch Scheinanmeldungen zu verhindern.

Dürfen für die Ausstellung Kosten verlangt werden?

Die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung ist gesetzlich geregelt. Laut § 19 BMG ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung unentgeltlich auszustellen. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die es Vermietern erlaubt, für dieses Dokument eine Gebühr oder Kosten zu verlangen. Der Gesetzgeber sieht diese Verpflichtung als Teil der allgemeinen Vermieterpflichten an, die mit der Vermietung einhergehen.

Pflichten des Vermieters

  • Unentgeltliche Ausstellung: Vermieter dürfen keine Gebühren für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung verlangen.
  • Korrekte Angaben: Die Bestätigung muss alle erforderlichen Informationen enthalten, darunter Name und Anschrift des Vermieters, die Adresse der Wohnung, die Namen der meldepflichtigen Personen sowie das Ein- und ggf. Auszugsdatum.
  • Fristgerechte Ausstellung: Vermieter müssen die Wohnungsgeberbestätigung zeitnah ausstellen, idealerweise zum Zeitpunkt des Einzugs.

Rechte des Mieters

  • Anspruch auf Ausstellung: Jeder Mieter hat das Recht, eine korrekt ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung zu erhalten.
  • Kostenfreiheit: Es ist unzulässig, dass Vermieter hierfür Kosten berechnen.

Typische Szenarien und Probleme

Vermieter verlangt eine Bearbeitungsgebühr

Einige Vermieter begründen die Erhebung von Kosten mit dem Verwaltungsaufwand, der durch die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung entsteht. Solche Gebühren sind jedoch nicht zulässig. Mieter sollten in solchen Fällen freundlich, aber bestimmt auf ihre Rechte hinweisen und die gesetzliche Grundlage nennen. Sollte der Vermieter weiterhin auf der Zahlung bestehen, können Sie sich an einen Mieterverein oder eine rechtliche Beratungsstelle wenden.

Verzögerte Ausstellung

Manchmal verzögern Vermieter die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung, was für Mieter problematisch sein kann, da die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss. In solchen Fällen sollten Sie den Vermieter schriftlich an seine Pflicht erinnern und eine Frist setzen. Sollte dies nicht ausreichen, können Sie das Meldeamt informieren, das den Vermieter direkt kontaktieren kann.

Vermieter verweigert die Ausstellung

Es gibt Fälle, in denen Vermieter sich weigern, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, beispielsweise um Druck auf den Mieter auszuüben. Eine solche Weigerung ist rechtswidrig. Betroffene können sich an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden, das in der Regel direkte Schritte unternimmt, um den Vermieter zur Ausstellung zu verpflichten.

Was können Mieter tun, wenn Kosten verlangt werden?

Falls ein Vermieter unzulässige Kosten verlangt, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Freundliche Klärung: Oft reicht ein Gespräch, um das Problem zu lösen. Verweisen Sie auf die gesetzlichen Vorgaben.
  2. Mieterverein kontaktieren: Mietervereine bieten rechtliche Unterstützung und können bei Konflikten vermitteln.
  3. Rechtsberatung einholen: In hartnäckigen Fällen kann ein Anwalt helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Tipps für Mieter und Vermieter

Für Mieter

  1. Rechtzeitig anfordern: Bitten Sie Ihren Vermieter frühzeitig um die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung, idealerweise direkt nach dem Einzug.
  2. Vorlagen nutzen: Stellen Sie sicher, dass der Vermieter eine korrekte Vorlage verwendet, um Verzögerungen zu vermeiden.
  3. Dokumentation: Halten Sie alle Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich fest, falls es zu Streitigkeiten kommt.

Für Vermieter

  1. Vorbereitung: Halten Sie eine Vorlage bereit, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
  2. Rechtskonform handeln: Verlangen Sie keine unzulässigen Kosten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
  3. Effiziente Kommunikation: Informieren Sie Mieter proaktiv über die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung.

Fazit: Keine Kosten für die Wohnungsgeberbestätigung

Die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung ist eine gesetzliche Pflicht des Vermieters und darf nicht mit Kosten verbunden sein. Mieter sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und wissen, dass unzulässige Forderungen abgewiesen werden können. Mit klarer Kommunikation und gegenseitigem Verständnis können viele Probleme vermieden werden. Sollte es dennoch zu Konflikten kommen, stehen Mietervereine und rechtliche Beratungsstellen zur Unterstützung bereit.

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