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Keine Wohnungsgeberbestätigung? Rechte, Pflichten & Folgen

Bedeutung der Wohnungsgeberbestätigung im Melderecht

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein zentrales Element des deutschen Melderechts. Seit der Reform des Bundesmeldegesetzes (BMG) im Jahr 2015 dient sie dazu, Scheinanmeldungen zu verhindern und eine korrekte Zuordnung von Personen zu Wohnungen sicherzustellen. Doch was geschieht, wenn keine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt wird? Diese Frage betrifft Mieter:innen, Vermieter:innen und Behörden gleichermaßen. Das Thema ist rechtlich vielschichtig, da sowohl zivilrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Folgen drohen können. Im Folgenden wird umfassend erläutert, welche Pflichten bestehen, welche Sanktionen drohen und welche Handlungsmöglichkeiten in Betracht kommen, wenn eine Wohnungsgeberbestätigung nicht vorliegt.

Rechtsgrundlage: Die Wohnungsgeberbestätigung im Bundesmeldegesetz

Die Verpflichtung zur Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ergibt sich aus § 19 BMG. Danach hat die meldepflichtige Person innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug eine Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde vorzunehmen. Kernvoraussetzung ist die Vorlage einer Bescheinigung des Wohnungsgebers, die den tatsächlichen Einzug bestätigt. Ziel dieser Norm ist es, Missbrauch durch fiktive Anmeldungen – etwa zu Zwecken des Leistungsbetrugs oder zur Erschwerung polizeilicher Ermittlungen – zu verhindern. Fehlt diese Bestätigung, wird die Anmeldung regelmäßig nicht akzeptiert. In der Praxis führt dies häufig zu erheblichen Schwierigkeiten, etwa beim Abschluss von Verträgen, bei der Inanspruchnahme sozialer Leistungen oder beim Erhalt offizieller Dokumente wie Ausweispapiere.

Pflichten der Wohnungsgeber:innen und Mieter:innen

Juristisch klar zu unterscheiden sind die Pflichten der Wohnungsgeber:innen und der Mieter:innen. Der Wohnungsgeber – in der Regel der Vermieter oder eine Hausverwaltung – ist verpflichtet, die Bestätigung zeitnah und korrekt auszustellen. Hierbei handelt es sich nicht um eine bloße Gefälligkeit, sondern um eine gesetzlich normierte Pflicht. Mieter:innen wiederum sind verpflichtet, diese Bestätigung bei der An- oder Ummeldung vorzulegen. Die Verantwortung für die fristgerechte Meldung liegt beim Mieter, doch ohne Mitwirkung des Wohnungsgebers ist eine Erfüllung dieser Pflicht faktisch unmöglich. Damit wird eine wechselseitige Abhängigkeit begründet, die rechtlich und praktisch zu Konflikten führen kann, wenn die Bescheinigung verweigert oder verzögert wird.

Folgen bei fehlender Wohnungsgeberbestätigung

Fehlt die Wohnungsgeberbestätigung, drohen Sanktionen auf mehreren Ebenen. Zum einen kann die Meldebehörde die Anmeldung zurückweisen, was unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsstellung der betroffenen Person hat. Zum anderen sieht das BMG Bußgeldtatbestände vor, wenn die Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Die Höhe der Bußgelder kann bis zu 1.000 Euro betragen, in Fällen von vorsätzlicher Scheinanmeldung sogar bis zu 50.000 Euro. Hinzu kommen zivilrechtliche Konflikte, etwa wenn ein Vermieter die Ausstellung der Bestätigung verweigert. In solchen Fällen besteht ein einklagbarer Anspruch des Mieters auf Erteilung der Bescheinigung, da diese eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag darstellt.

Verwaltungsrechtliche Dimension und Behördenpraxis

Die Verwaltungspraxis zeigt, dass Meldebehörden streng auf der Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung bestehen. Ohne dieses Dokument erfolgt keine Anmeldung, selbst wenn der tatsächliche Einzug unstreitig ist. Dies führt in der Praxis dazu, dass Mieter:innen faktisch in einer rechtlichen Grauzone leben, solange die Anmeldung nicht abgeschlossen ist. Behörden können in solchen Fällen Nachweise wie Mietverträge oder Übergabeprotokolle anfordern, doch diese ersetzen die gesetzlich geforderte Bescheinigung nicht. Für Betroffene bedeutet dies oftmals erhebliche Schwierigkeiten im Alltag, etwa beim Zugang zu Kindergeld, Sozialleistungen oder der Kfz-Zulassung.

Zivilrechtliche Einordnung: Anspruch auf Ausstellung

Zivilrechtlich betrachtet, stellt die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung eine vertragliche Nebenpflicht dar. Sie ist eng mit der Gebrauchsüberlassung der Mietsache verknüpft und dient der Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter auf Erfüllung klagen. In der Rechtsprechung wird dies regelmäßig als einklagbarer Anspruch anerkannt, gestützt auf die allgemeinen Grundsätze der Leistungspflichten im Schuldrecht (§§ 241 ff. BGB). Auch Schadensersatzansprüche kommen in Betracht, wenn dem Mieter durch die Verweigerung konkrete Nachteile entstehen, etwa Verzögerungen bei der Auszahlung staatlicher Leistungen.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtliche Aspekte

Das Fehlen einer Wohnungsgeberbestätigung kann auch straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen haben. Während der einfache Verstoß gegen die Pflicht regelmäßig als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, kommt bei vorsätzlichem Handeln eine Strafbarkeit in Betracht. Dies gilt insbesondere für sogenannte Scheinanmeldungen, bei denen eine Person bewusst falsche Angaben zu ihrem Wohnsitz macht oder eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellt, obwohl kein tatsächlicher Bezug zur Wohnung besteht. In solchen Fällen greifen Vorschriften des Strafgesetzbuches, etwa im Bereich der Falschbeurkundung oder der mittelbaren Falschbeurkundung. Die Behörden verfolgen diese Fälle zunehmend konsequent, um Missbrauch vorzubeugen.

Europarechtlicher Bezug und unionsrechtliche Vorgaben

Das Melderecht fällt grundsätzlich in die Kompetenz der Mitgliedstaaten, doch europarechtliche Vorgaben spielen mittelbar eine Rolle. Die unionsrechtlich garantierte Freizügigkeit erfordert, dass Meldeverfahren nicht zu einer unverhältnismäßigen Hürde für Unionsbürger:innen werden. Der Europäische Gerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen klargestellt, dass nationale Regelungen den Zugang zu Wohnraum und sozialen Leistungen nicht unangemessen erschweren dürfen. Daraus ergibt sich für die Auslegung des Bundesmeldegesetzes, dass Behörden im Einzelfall pragmatische Lösungen suchen müssen, etwa durch vorläufige Anmeldungen oder Übergangsregelungen, wenn eine Wohnungsgeberbestätigung nicht sofort vorgelegt werden kann.

Praktische Probleme und Lösungsmöglichkeiten

In der Praxis treten häufig Probleme auf, wenn Wohnungsgeber:innen die Ausstellung der Bestätigung verzögern oder verweigern. Mieter:innen stehen dann vor dem Dilemma, dass sie ihre Meldepflicht nicht erfüllen können, obwohl sie rechtlich verpflichtet sind. Eine Möglichkeit besteht darin, die Meldebehörde frühzeitig über die Situation zu informieren und andere Nachweise vorzulegen. Auch eine anwaltliche Aufforderung an den Vermieter kann sinnvoll sein, um den Anspruch durchzusetzen. In Extremfällen bleibt nur der Klageweg, der jedoch mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist. Wichtig ist, dass Betroffene aktiv werden, da Untätigkeit erhebliche rechtliche Nachteile nach sich ziehen kann.

Fazit: Rechtsfolgen bei fehlender Bestätigung

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Fehlen einer Wohnungsgeberbestätigung erhebliche rechtliche und praktische Probleme mit sich bringt. Während Mieter:innen auf die Mitwirkung der Wohnungsgeber:innen angewiesen sind, drohen ihnen im Falle der Nichterfüllung Bußgelder und Verwaltungshindernisse. Vermieter:innen wiederum riskieren ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktionen, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen. Die klare Rechtslage und die strikte Verwaltungspraxis verdeutlichen, dass sowohl Mieter als auch Vermieter gut beraten sind, die Ausstellung und Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

FAQ wenn keine Wohnungsgeberbestätigung vorliegt

1. Was bedeutet es, wenn keine Wohnungsgeberbestätigung vorliegt?

Liegt keine Wohnungsgeberbestätigung vor, kann eine Anmeldung bei der Meldebehörde in der Regel nicht abgeschlossen werden. Das Bundesmeldegesetz verlangt für jede An- oder Ummeldung den Nachweis, dass der Einzug tatsächlich erfolgt ist. Diese Pflicht dient der Bekämpfung sogenannter Scheinanmeldungen. Ohne das Dokument entsteht eine rechtliche Grauzone: Die betroffene Person gilt nicht als ordnungsgemäß gemeldet, auch wenn sie tatsächlich eingezogen ist. Daraus resultieren praktische Probleme, beispielsweise bei der Ausstellung von Ausweispapieren, bei Sozialleistungen oder bei der Zulassung von Fahrzeugen.


2. Wer ist verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen?

Die Pflicht zur Ausstellung liegt beim Wohnungsgeber, in der Regel also beim Vermieter oder bei einer beauftragten Hausverwaltung. Diese Verpflichtung ist gesetzlich normiert und stellt keine freiwillige Leistung dar. Der Wohnungsgeber muss dem Mieter innerhalb der gesetzlichen Frist eine formgerechte Bestätigung aushändigen, die Einzug und Anschrift eindeutig belegt. Unterlässt der Vermieter diese Handlung, verletzt er seine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag. Der Mieter kann den Anspruch rechtlich durchsetzen, notfalls auch im Wege einer Klage.


3. Welche Fristen gelten für die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung?

Nach dem Bundesmeldegesetz muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug erfolgen. Diese Frist ist zwingend und wird von den Meldebehörden streng kontrolliert. Wird die Wohnungsgeberbestätigung nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt die Anmeldung als verspätet, was ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Eine Verlängerung oder Stundung der Frist sieht das Gesetz nicht vor, auch wenn in der Praxis Härtefälle berücksichtigt werden können. Betroffene sollten daher frühzeitig handeln und gegebenenfalls den Vermieter schriftlich zur Ausstellung auffordern.


4. Welche Konsequenzen hat es für Mieter:innen, wenn sie keine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen können?

Fehlt die Bestätigung, drohen Mieter:innen unmittelbare rechtliche Nachteile. Die Meldebehörde kann die Anmeldung verweigern oder zurückstellen. Ohne gültige Anmeldung sind wichtige Rechtsgeschäfte erschwert, da viele Institutionen eine Meldebescheinigung verlangen. Dazu gehören Banken, Versicherungen und öffentliche Leistungsträger. Zudem kann die Behörde ein Bußgeld verhängen. In besonders problematischen Fällen kann auch eine Anzeige wegen Meldepflichtverletzung erfolgen. Für Mieter ist es daher entscheidend, aktiv zu werden und notfalls rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten.


5. Welche Sanktionen drohen Vermieter:innen, wenn sie die Bestätigung verweigern?

Verweigert ein Vermieter die Ausstellung, liegt ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz vor. Dieser Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Bußgelder reichen bis zu 1.000 Euro. In Fällen vorsätzlicher Scheinanmeldung, etwa wenn ein Vermieter eine Bescheinigung ausstellt, ohne dass ein tatsächlicher Einzug vorliegt, können sogar bis zu 50.000 Euro fällig werden. Zusätzlich kann der Mieter Schadensersatz geltend machen, wenn ihm durch die unterlassene Ausstellung Nachteile entstehen, etwa verzögerte Leistungszahlungen.


6. Können Mietverträge oder Übergabeprotokolle die Bestätigung ersetzen?

Nein, Mietverträge und Übergabeprotokolle sind lediglich Indizien für den Einzug, aber sie erfüllen die gesetzliche Formvorgabe nicht. Das Bundesmeldegesetz schreibt ausdrücklich eine separate Wohnungsgeberbestätigung vor. Meldebehörden akzeptieren alternative Nachweise allenfalls in Härtefällen oder vorübergehend. Dennoch besteht ein Anspruch des Mieters auf Ausstellung der Bescheinigung, sodass er den Vermieter rechtlich in die Pflicht nehmen kann.


7. Was geschieht, wenn die Anmeldung ohne Wohnungsgeberbestätigung erfolgt?

In der Praxis ist eine Anmeldung ohne Bestätigung kaum möglich, da die Meldebehörde das Dokument zwingend verlangt. Erfolgt dennoch eine Anmeldung, etwa durch vorläufige Duldung der Behörde, bleibt diese rechtlich unsicher. Stellt sich später heraus, dass keine gültige Wohnungsgeberbestätigung existiert, kann die Behörde die Anmeldung rückgängig machen oder eine Ordnungswidrigkeit feststellen. Dies führt zu erheblichen Unsicherheiten für den Betroffenen, weshalb die Vorlage unabdingbar ist.


8. Können Mieter:innen den Anspruch auf Ausstellung gerichtlich durchsetzen?

Ja, Mieter:innen haben einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Vermieter auf Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung. Dieser Anspruch ergibt sich aus den allgemeinen Leistungspflichten im Schuldrecht, konkret als Nebenpflicht des Mietvertrages. Weigert sich der Vermieter, kann der Mieter auf Erfüllung klagen. Zudem besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn durch die Verweigerung konkrete finanzielle Nachteile entstehen. Die Gerichte bestätigen regelmäßig die Pflicht des Vermieters zur Ausstellung.


9. Welche Rolle spielt die Meldebehörde bei Streitfällen?

Die Meldebehörde ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und kann ohne Wohnungsgeberbestätigung keine Anmeldung durchführen. Sie hat keine Befugnis, Vermieter zur Ausstellung zu zwingen. Dennoch können Betroffene die Behörde informieren, damit diese den Fall dokumentiert. In manchen Bundesländern gibt es Kooperationsmodelle, bei denen Behörden im Verdachtsfall direkten Kontakt mit Vermietern aufnehmen. Rechtlich durchsetzbar ist die Ausstellung aber nur über den zivilrechtlichen Weg.


10. Welche Bußgelder drohen Mieter:innen bei fehlender Bestätigung?

Mieter:innen können mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro belegt werden, wenn sie ihre Meldepflicht nicht fristgerecht erfüllen. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Bestätigung verweigert. Zwar trifft die Hauptpflicht den Wohnungsgeber, doch der Mieter ist verpflichtet, sich um die rechtzeitige Anmeldung zu kümmern. Er muss nachweisen können, dass er alles Zumutbare unternommen hat. Eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter kann daher als Entlastung dienen.


11. Welche Unterschiede bestehen zwischen An- und Abmeldung?

Die Wohnungsgeberbestätigung wird sowohl bei der Anmeldung einer neuen Wohnung als auch bei der Abmeldung verlangt. Während bei der Anmeldung der Einzug bestätigt wird, dient sie bei der Abmeldung als Nachweis des Auszugs. Fehlt die Bescheinigung, kann die Behörde die Abmeldung verweigern, was insbesondere bei einem Umzug ins Ausland problematisch ist. Daher gilt auch hier, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Bescheinigung zu erteilen.


12. Wie verhält sich die Regelung zur unionsrechtlichen Freizügigkeit?

Das europäische Recht schützt die Freizügigkeit aller Unionsbürger:innen. Meldepflichten dürfen diese Freizügigkeit nicht unverhältnismäßig beschränken. Deshalb sind Behörden gehalten, in Zweifelsfällen pragmatische Lösungen zu finden. Dennoch bleibt die Wohnungsgeberbestätigung als nationales Instrument bestehen. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass solche Regelungen zulässig sind, solange sie verhältnismäßig angewendet werden und keine systematische Diskriminierung darstellen.


13. Welche Risiken bestehen für Studierende ohne Bestätigung?

Studierende, die in Wohnheimen oder Wohngemeinschaften leben, sind besonders betroffen. Ohne Wohnungsgeberbestätigung können sie sich nicht rechtzeitig anmelden. Dies führt zu Problemen bei BAföG-Anträgen oder bei der Krankenversicherung. Wohnheimbetreiber sind als Wohnungsgeber verpflichtet, Bestätigungen auszustellen. Kommt es zu Verzögerungen, sollten Studierende frühzeitig die Verwaltung kontaktieren und gegebenenfalls eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen.


14. Welche Besonderheiten gelten bei Untermietverhältnissen?

Bei Untermietverhältnissen ist grundsätzlich der Hauptmieter als Wohnungsgeber verpflichtet, die Bestätigung auszustellen. Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Untervermietung genehmigt hat. Weigert sich der Hauptmieter, muss der Untermieter rechtlich gegen diesen vorgehen. Die Meldebehörde akzeptiert keine bloßen Untermietverträge, sondern verlangt eine Bestätigung durch den unmittelbaren Wohnungsgeber, der den Wohnraum tatsächlich überlässt.


15. Welche Rolle spielt die elektronische Wohnungsgeberbestätigung?

In einigen Bundesländern wird die elektronische Wohnungsgeberbestätigung eingeführt. Damit soll der Verwaltungsprozess vereinfacht und Missbrauch verhindert werden. Der Wohnungsgeber übermittelt die Bestätigung direkt an die Behörde, sodass der Mieter sie nicht mehr selbst einreichen muss. Fehlt eine solche elektronische Übermittlung, bleibt der Mieter weiterhin verpflichtet, eine Papierbestätigung vorzulegen. Diese Entwicklung zeigt, dass das System künftig digitaler und fälschungssicherer werden soll.


16. Welche Beweise sollten Mieter:innen sichern, wenn der Vermieter die Ausstellung verweigert?

Betroffene sollten den Vermieter schriftlich zur Ausstellung auffordern und eine Frist setzen. Empfehlenswert sind Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. So lässt sich später nachweisen, dass der Mieter seinen Pflichten nachgekommen ist. Diese Beweissicherung ist entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden oder vor Gericht erfolgreich Ansprüche geltend zu machen. Auch eine Mitteilung an die Meldebehörde kann sinnvoll sein, damit die eigene Bemühung dokumentiert ist.


17. Welche Rechtsmittel stehen bei Bußgeldbescheiden zur Verfügung?

Ergeht ein Bußgeldbescheid wegen fehlender Anmeldung, können Betroffene Einspruch einlegen. Dabei müssen sie darlegen, dass die verspätete Anmeldung nicht auf ihr Verschulden zurückgeht. Gelingt der Nachweis, dass der Vermieter die Ausstellung verweigert hat, besteht die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid aufheben zu lassen. Hierbei ist anwaltliche Unterstützung oft sinnvoll, um den Sachverhalt überzeugend darzulegen und Rechtsnachteile zu vermeiden.


18. Wie verhält es sich mit Ferienwohnungen oder zeitlich begrenzten Aufenthalten?

Auch bei befristeten Mietverhältnissen oder Ferienwohnungen besteht grundsätzlich eine Meldepflicht, wenn der Aufenthalt länger als sechs Monate dauert. Der Wohnungsgeber ist auch hier verpflichtet, eine Bestätigung auszustellen. Fehlt diese, gelten dieselben Sanktionen wie bei unbefristeten Mietverhältnissen. Kurzaufenthalte von weniger als sechs Monaten sind hingegen ausgenommen, sodass in diesen Fällen keine Bestätigung erforderlich ist.


19. Welche Bedeutung hat die Wohnungsgeberbestätigung für Unternehmen?

Unternehmen, die Mitarbeiter:innen Werkswohnungen überlassen, sind ebenfalls Wohnungsgeber im Sinne des Bundesmeldegesetzes. Sie müssen daher die Bescheinigung ausstellen, damit sich die Beschäftigten anmelden können. Unterbleibt dies, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmer:innen. Unternehmen sollten daher interne Prozesse etablieren, um die Ausstellung zeitnah sicherzustellen.


20. Welche langfristigen Folgen drohen, wenn man dauerhaft ohne Anmeldung lebt?

Wer dauerhaft ohne Anmeldung lebt, riskiert erhebliche rechtliche und soziale Nachteile. Ohne gültigen Wohnsitz sind viele Rechtsgeschäfte unmöglich. Zudem drohen fortlaufende Bußgelder und im Extremfall strafrechtliche Ermittlungen bei Verdacht einer Scheinanmeldung. Auch der Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung oder sozialer Unterstützung wird erschwert. Dauerhafte Nichtanmeldung kann daher als gravierender Rechtsverstoß gewertet werden, dessen Folgen weit über eine einfache Ordnungswidrigkeit hinausgehen.

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