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Ist eine Wohnungsgeberbestätigung Pflicht in Deutschland?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein wichtiges Dokument, das sowohl bei Einzug als auch bei Auszug eine Rolle spielt. Während viele Mieter und Vermieter sich der Verpflichtung bei der Anmeldung eines Wohnsitzes bewusst sind, stellt sich oft die Frage: Benötigt man eine Wohnungsgeberbestätigung auch bei der Kündigung eines Mietverhältnisses? Dieser Leitfaden klärt auf, welche gesetzlichen Regelungen gelten, wer für die Ausstellung verantwortlich ist und wie das Dokument korrekt erstellt wird.

Gesetzliche Grundlagen: Was sagt das Bundesmeldegesetz (BMG)?

Das Bundesmeldegesetz (BMG) regelt die Meldepflichten in Deutschland und legt genau fest, wann eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich ist. Laut § 19 BMG besteht nicht nur bei einem Einzug, sondern auch beim Auszug eine Verpflichtung zur Ausstellung der Bestätigung.

Wichtige Regelungen im Überblick:

  1. Meldepflicht bei Auszug: Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Meldeadresse in Deutschland hat (z. B. Umzug ins Ausland), muss sich beim Einwohnermeldeamt abmelden.
  2. Ausstellungspflicht: Der Vermieter oder eine bevollmächtigte Person muss eine Wohnungsgeberbestätigung für den ausziehenden Mieter ausstellen.
  3. Frist: Die Bestätigung muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug vorliegen.
  4. Bußgelder: Eine verspätete oder fehlende Ausstellung der Bestätigung kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Ist eine Wohnungsgeberbestätigung Pflicht in Deutschland?

Wann ist eine Wohnungsgeberbestätigung bei Kündigung notwendig?

Ob eine Wohnungsgeberbestätigung beim Auszug erforderlich ist, hängt davon ab, ob der Mieter eine neue Adresse innerhalb Deutschlands anmeldet:

  • Ja, wenn der Mieter keine neue Wohnung in Deutschland bezieht: Falls der Mieter ins Ausland zieht oder keinen festen Wohnsitz mehr hat, ist eine Abmeldung notwendig. Dazu wird eine Wohnungsgeberbestätigung für den Auszug benötigt.
  • Nein, wenn der Mieter innerhalb Deutschlands umzieht: In diesem Fall reicht die Anmeldung am neuen Wohnsitz aus, und die Abmeldung erfolgt automatisch.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Mieter in eine Gemeinschaftsunterkunft oder zu einem Untermieter zieht. Hier sollten sich Mieter frühzeitig bei der neuen Meldebehörde informieren.


Welche Informationen muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten?

Damit die Wohnungsgeberbestätigung für den Auszug rechtsgültig ist, muss sie folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zur Wohnung:
    • Vollständige Adresse der Wohnung.
  • Daten des Vermieters oder Wohnungsgebers:
    • Name und Anschrift.
  • Daten des Mieters:
    • Vollständiger Name des ausziehenden Mieters.
  • Art des Vorgangs:
    • Auszug, mit genauem Datum.
  • Unterschrift des Wohnungsgebers:
    • Das Dokument muss vom Vermieter oder einer berechtigten Person unterschrieben werden.

Wie kann eine Wohnungsgeberbestätigung online erstellt werden?

Digitale Lösungen erleichtern den Prozess der Wohnungsgeberbestätigung enorm. Viele Städte und Gemeinden bieten bereits Online-Formulare an, die direkt ausgefüllt und übermittelt werden können.

Vorteile der digitalen Wohnungsgeberbestätigung:

  • Zeitsparend: Kein Ausdruck oder manuelles Ausfüllen erforderlich.
  • Direkte Weiterleitung: Versand per E-Mail an den Mieter oder die Meldebehörde.
  • Rechtssicherheit: Viele Behörden akzeptieren digitale Signaturen.
  • Umweltfreundlich: Reduzierung des Papierverbrauchs.

Schritt für Schritt kann die Bestätigung online erstellt werden:

  1. Vorlage herunterladen oder Online-Formular nutzen: Offizielle Formulare sind auf den Websites der Meldebehörden verfügbar.
  2. Daten korrekt eintragen: Adresse, Name des Mieters und Vermieters sowie das Auszugsdatum.
  3. Digitale Signatur hinzufügen: Falls erforderlich, kann eine digitale Unterschrift eingefügt werden.
  4. Speichern und versenden: Das Dokument kann als PDF gespeichert und per E-Mail verschickt werden.
  5. Kopie aufbewahren: Der Vermieter sollte eine Kopie der Bestätigung aufbewahren.

Häufige Fehler vermeiden

Um Probleme mit der Wohnungsgeberbestätigung zu vermeiden, sollten folgende Fehler vermieden werden:

  • Unvollständige Angaben: Alle Pflichtfelder müssen ausgefüllt sein.
  • Falsche Informationen: Adresse und Namen müssen exakt mit den amtlichen Dokumenten übereinstimmen.
  • Fehlende Unterschrift: Ohne Unterschrift ist das Dokument ungültig.
  • Nicht fristgerechte Ausstellung: Die Bestätigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen.
  • Falsche Zuständigkeit: Der Hauptmieter darf nur eine Bestätigung ausstellen, wenn er vom Eigentümer dazu bevollmächtigt wurde.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist nicht nur beim Einzug, sondern auch in bestimmten Fällen beim Auszug erforderlich. Insbesondere, wenn ein Mieter ins Ausland zieht oder keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, muss der Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Das Bundesmeldegesetz schreibt klare Fristen und Pflichten vor, um Scheinanmeldungen und bürokratische Hürden zu vermeiden. Digitale Lösungen erleichtern den Prozess erheblich, indem sie eine schnelle, unkomplizierte und rechtssichere Ausstellung ermöglichen. Wer die Bestätigung rechtzeitig und korrekt ausstellt, kann Probleme mit den Behörden vermeiden und sorgt für eine reibungslose Abmeldung des Mieters.

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1. Vorlage Herunterladen

2. Bestätigung Ausfüllen

3. Online Versenden

4. Einzugsbestätigung

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